Die Koalition im Abgeordnetenhaus will ein Rahmengesetz schaffen, um das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ umzusetzen. Das kann nicht funktionieren, sagt der Jurist Prof. Rödl.
Prof. Dr. Rödl saß in der Expertenkommission zur Vergesellschaftung und sieht die Pläne der Berliner Landesregierung kritisch. Zum einen gäbe es durch ein Rahmengesetz keine belastbare Antwort auf die Frage, wie die Vergesellschaftung der Wohnungsbestände vonstatten gehen soll. Zweitens kann ein Rahmengesetz nicht den Rahmen für ein konkretes Gesetz schaffen. Und drittens, so Rödl, habe das Land Berlin nicht das Recht, ein von ihm geschriebenes Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, denn es kann sich nicht auf ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis berufen. Insofern müsste der Senat hoffen, dass eine der Oppositionsfraktionen das Gesetz im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde überprüfen lässt – oder er müsse sogar darum bitten – eine absurde Situation. Die Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, Ulrike Hamann, stellt fest: „Die Argumente von Prof. Dr. Rödl sind überzeugend. Der Plan der Regierung – Rahmengesetz statt Umsetzungsgesetz – geht nicht auf.“
Auch die Initiatoren des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ äußern sich kritisch: „Das Rahmengesetz ist nur ein Taschenspielertrick, um Zeit zu schinden und den demokratischen Auftrag des Volksentscheides nicht umsetzen zu müssen“, sagt Rouzbeh Taheri von der Initiative. Der Berliner Mieterverein drängt den Senat nun zu schneller Erarbeitung eines Umsetzungsgesetzes. Ein von Senator Gaebler angekündigtes baldiges Auftakttreffen wird dort begrüßt. Hamann: „Wir bieten unsere Unterstützung an.“
Stefan Klein
27.09.2023