Jede fünfte Rechtsberatung der Mietervereine hat Mängel der Wohnung, daraus resultierende Mietminderungen und die Beseitigung der Schäden zum Thema. Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbunds (DMB) verschenken Mieter im Jahr mehr als 100 Millionen Euro, weil sie ihre Rechte nicht kennen. Die neue Broschüre des DMB führt deshalb anhand von mehr als 500 Gerichtsurteilen Beispiele auf, bei welchen Mängeln die Miete in welchem Umfang gemindert werden darf. Eine Mietminderung ist natürlich ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel selbst verschuldet hat.
Je nach Umfang der Mängel oder Schäden kann der Mieter eine Mietminderung von 1 bis 100 Prozent (bei vollständiger Unbewohnbarkeit) der Bruttomiete geltend machen. Welche Formalitäten er dabei beachten muss, wird ebenso detailliert erläutert wie die Höhe der Minderung und deren Berechnung. Alphabetisch werden abschließend Gerichtsurteile zu konkreten Rechtsfällen aufgeführt. Trotzdem: Das Studium der Broschüre ersetzt im „Ernstfall“ nicht den Gang zu einem Rechtsberater des Mietervereins.
rb
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MieterMagazin 11/13
Wohnungsmängel und Mietminderung. Berlin: DMB-Verlag 2013.
92 Seiten, 6 Euro
14.06.2016