Pfusch und Abzocke ist in der Schlüsseldienstbranche weit verbreitet. Der wichtigste Rat: nicht gleich den ersten Treffer nehmen, den die Internetsuchmaschine anzeigt, sondern eine seriöse Firma aus der Nähe beauftragen.
Doch das ist gar nicht so einfach, wie die Stiftung Warentest in der Oktober-Ausgabe ihrer Zeitschrift „test“ berichtet. In einem Beispielfall hatte eine Frau „Schlüsseldienst Kreuzberg“ in die Suchmaschine eingegeben und den ersten Treffer ausgewählt. 504 Euro musste sie für die Türöffnung tagsüber zahlen – 78 Euro wären angemessen gewesen. Der Widerspruch an die Rechnungsadresse war nicht zustellbar, das Verfahren wurde eingestellt. Häufig, so die Verbraucherschützer, sei gar nicht erkennbar, ob es sich um einen regionalen Schlüsseldienst handelt oder ob am Ende noch eine happige Entfernungspauschale dazukommt. Ihr Tipp: unbedingt im Impressum der Website nachschauen, ob die Firma wirklich am Wohnort sitzt.
Außerdem sollte man schon am Telefon einen festen Preis inklusive Anfahrt vereinbaren. Die Unterschiede sind riesig: Zwischen 65 und 415 Euro wurde im Test verlangt. Die Firmen haben diverse Tricks auf Lager. Obwohl sich viele zugefallene Türen in wenigen Minuten zerstörungsfrei öffnen lassen, wird häufig der Schließzylinder aufgebohrt und ein überteuerter neuer in Rechnung gestellt. Auch mit dubiosen „fallspezifischen Einsatzpauschalen“ hatten es die Tester zu tun.
Wirklich empfehlenswert sei nur der Schlüsseldienst von Gelbe Seiten (https://schluesseldienst.gelbeseiten.de/). Eine zugefallene Tür kann man dort zum Festpreis von 89 Euro buchen, wobei nachts und am Wochenende ein Zuschlag von rund 40 Euro hinzukommt. Für die Öffnung einer abgeschlossenen Tür werden 119 Euro verlangt. Die Wartezeiten sind kurz, und man kann per Giro-Karte zahlen. Die bargeldlose Zahlung ist wichtig, um die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung gegebenenfalls von der Steuer absetzen zu können.
Übrigens: Liegt es am defekten Schloss, muss der Vermieter die Kosten für die Notöffnung übernehmen (AG Tempelhof-Kreuzberg vom 12. Dezember 2018 – 17 C 150/17). In solchen Fällen nutzt nicht einmal der wichtigste Rat für alle Mieter: einen Ersatzschlüssel bei einer Person ihres Vertrauens zu deponieren.
Birgit Leiß
www.test.de/schluesseldienst
23.10.2019