Die Zweckentfremdung von Wohnraum, sei es durch Abriss, Leerstand oder Nutzung als Ferienapartment, ist nach wie vor ein Riesenproblem in der Stadt. Mit einer Verschärfung des Zweckentfremdungsverbotgesetzes will der Senat hier gegensteuern.
Eine zentrale Änderung der jüngst beschlossenen Novelle des Zweckentfremdungsverbotgesetzes betrifft die Registriernummern, die nun auch gewerbliche Anbieter für ihre Angebote angeben müssen. Bereits seit 2018 gilt, dass privat angebotene Ferienwohnungen nur noch mit einer solchen von den Bezirksämtern erteilten Nummer angeboten werden dürfen. Mit der Ausdehnung auf gewerbliche Anbieter werde eine Gesetzeslücke geschlossen, sagt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Des Weiteren werden Voraussetzungen für ein automatisiertes Datenauswertungsverfahren geschaffen. Bisher mussten die Bezirksämter dies – hauptsächlich aus Datenschutzgründen – „händisch“ durchführen, wie es im Amtsdeutsch heißt. „Das Verfahren wird durch die Automatisierung einfacher, und Problemfälle lassen sich besser herausfiltern“, erklärt Wild.
Außerdem wird klargestellt, dass Ersatzwohnraum, den ein Eigentümer beispielsweise bei einem Abriss zu schaffen hat, für einen „durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushalt“ erschwinglich sein muss. Ob die bislang in den Ausführungsvorschriften zum Gesetz geregelte Mietobergrenze von 7,95 Euro für Ersatzwohnraum Bestand haben wird, entscheidet demnächst das Oberverwaltungsgericht.
Eine weitere Klarstellung betrifft die Möglichkeit der Bezirke, einen Treuhänder einzusetzen, der vernachlässigten Wohnraum wieder instandsetzt und der Vermietung zuführt. Hier wird im Gesetz festgehalten, dass die erbrachten Aufwendungen mit Zinsen als öffentliche Last ins Grundbuch einzutragen sind. Beim BMV begrüßt man die Änderungen. „Wir hoffen, dass das Verbot der Zweckentfremdung dadurch besser umgesetzt werden kann“, so Reiner Wild.
Dass Zweitwohnungen nach wie vor 90 Tage im Jahr als Feriendomizil vermietet werden dürfen, wird dagegen von Katalin Gennburg, Sprecherin für Stadtentwicklung, Tourismus und Smart City der Linksfraktion, scharf kritisiert. Als einzige in der Koalition stimmte sie gegen die Reform. Das System der Registriernummern sei durch die Bezirke nicht zu kontrollieren und diene als Freifahrtschein für den Entzug von Wohnraum.
Birgit Leiß
26.10.2021