Erfahrungsgemäß führt der subjektive Leidensdruck eines von einem Wohnungsmangel geplagten Mieters dazu, dass die Höhe einer Mietminderung überschätzt wird. Daher Vorsicht: Wer sich beim Minderungsbetrag vergreift, dem droht nach Erreichung einer Monatsmiete die ordentliche Kündigung.
Die allermeisten von den Gerichten anerkannten Mietminderungsquoten liegen zwischen 5 und 20 Prozent der zu zahlenden monatlichen Gesamtmiete, während viele Mieter von vornherein wesentlich höhere Margen im Auge haben. Welche Mietminderungsquote jeweils angemessen ist, kann immer nur im Einzelfall von einem Rechtsberater beurteilt werden. Die ab und an in den Medien auftauchenden Mietminderungslisten sind mit großer Vorsicht zu betrachten, weil die jeweils dahinter stehenden Einzelfälle nicht genau bekannt sind.
mr
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MieterMagazin 12/12
14.06.2016