Alle drei Jahre treffen sich Mieterorganisationen aus Europa und der ganzen Welt zum Kongress der Internationalen Mietervereinigung I.U.T. (International Union of Tenants). Dieses Jahr fand der Kongress vom 14. bis 16. Oktober 2016 in Glasgow statt.
Der Kongress bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, die mieten- und wohnungspolitische Situation anderer Länder kennenzulernen. 140 Delegierte aus 29 Ländern, darunter auch die des Berliner Mietervereins, waren in Glasgow vertreten und hatten reichlich Gelegenheit für einen Erfahrungsaustausch. Der Schwede Sven Bergenstråhle wurde erneut zum Präsidenten der I.U.T. gewählt.
Dieses Jahr wurde die Notwendigkeit einer Mietenbegrenzung diskutiert und dabei immer wieder auf die Erfahrungen aus Deutschland zurückgegriffen. Denn auch wenn zahlreiche Ausnahmen die Wirkung der Mietpreisbremse hierzulande schmälern: Andere Länder blicken neidisch auf die deutsche Regelung und die gesetzlichen Begrenzungen von Mieterhöhungen im Bestand.
Auch andere Länder nutzen Varianten der Mietbegrenzung. In Schweden werden alle Mieten zwischen einer Mietervereinigung und den Vermietern ausgehandelt. In New York wird einmal im Jahr die Miete für eine Million Mietverhältnisse durch den „Rent Guidelines Board“, eine Art kommunaler Mieten-Ausschuss, festgesetzt. In den Niederlanden darf eine Mieterhöhung nicht über eine maximale, einmal im Jahr von der Regierung festgelegte Rate hinausgehen. Auch Paris hat 2015 eine Mietpreisbremse eingeführt. Doch leider viel zu spät, wie Sébastien Jolis von der Pariser Stadtregierung zu berichten wusste. Die festgelegten Miethöchstwerte, die bei neuen Mietverträgen nicht überschritten werden dürfen, liegen in Paris zwischen 27 und 37,60 Euro pro Quadratmeter nettokalt. 2014 zahlte man bereits durchschnittlich 25,30 Euro pro Quadratmeter. Unter dem Schlagwort „Living Rent“ setzt sich eine schottische Mieterinitiative sehr öffentlichkeitswirksam für eine Mietpreisbegrenzung im privaten Sektor ein, wie Liz Ely berichten konnte.
Berichte über die Wohnsituation in anderen Ländern zeigen, dass Mieter in vielen Ländern deutlich weniger Schutz als in Deutschland genießen. So haben zum Beispiel in Australien die Mieter kaum Kündigungsschutz. Unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses kann der Vermieter mit kurzen Fristen kündigen, wenn er die Wohnung für sich oder Familienmitglieder benötigt (vier Wochen Kündigungsfrist), die Wohnung verkaufen möchte (acht Wochen Kündigungsfrist) oder umfangreiche Instandsetzungen oder Modernisierungen plant (zwölf Wochen Kündigungsfrist). Oft ist in anderen Ländern auch der Mieter allein für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich.
Barbara Steenbergen, Leiterin der Vertretung der I.U.T in Brüssel, berichtete über Gesetzesvorhaben der EU. Die I.U.T. will frühzeitig intervenieren und sich mit intensiver Lobby-Arbeit für den Schutz der Mieter einsetzen.
Die für Mietervereinigungen relevanten Themen, die in Brüssel diskutiert werden, sind insbesondere die soziale Wohnungsbauförderung, die energetische Gebäudemodernisierung, steigende Energiekosten sowie die Realisierung bezahlbaren Wohnraums.
Wibke Werner
25.05.2018