Der DMB-Mieterverein München hat das deutschlandweit erste Musterfeststellungsurteil erstritten und für 145 Mietparteien eine skandalöse Modernisierungsankündigung abgewehrt.
„Heute ist ein wegweisender Tag für Münchens Mieter“, sagte Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mietervereins München, nach dem Urteil. „Denn es hat sich gezeigt, dass es sich lohnt, für faire Mieten vor Gericht zu ziehen.“
Rund 200 Mietparteien des Hohenzollernkarrees im Stadtteil Schwabing hatten am 27. Dezember 2018 von ihrem Vermieter „Max-Emanuel Immobilien“ Modernisierungsankündigungen erhalten, die ihnen Mieterhöhungen um 5 bis 13 Euro pro Quadratmeter und Monat bescheren sollten. Ganz offensichtlich wollte der Vermieter damit kurz vor Jahreswechsel noch altes Recht anwenden, denn die Arbeiten sollten erst im März 2021 beginnen. Seit dem 1. Januar 2019 ist aber die Umlage der Modernisierungskosten von elf auf acht Prozent abgesenkt und wird bei 3 Euro pro Quadratmeter gekappt – wenn die Ausgangsmiete unter 7 Euro pro Quadratmeter liegt, sogar bei 2 Euro. Für die Mieter macht das einen Riesenunterschied aus. Ein betroffenes Ehepaar würde nach altem Recht für die Modernisierung jeden Monat 729 Euro mehr zahlen, nach neuem Recht beträgt die Mieterhöhung knapp 230 Euro.
Um die mehr als zwei Jahre im Voraus verschickte Modernisierungsankündigung abzuwehren, hat der Mieterverein München eine Musterfeststellungsklage organisiert. 145 betroffene Mieter haben sich ins Klageregister eingetragen.
Für sie hat der Mieterverein einen Erfolg auf ganzer Linie erkämpft: Das Oberlandesgericht München urteilte, dass der Vermieter die Kosten der angekündigten Modernisierung nicht nach altem Recht auf die Mieter umlegen darf.
Jens Sethmann
22.11.2019