Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht eine Reform der Grundsteuer angemahnt. Im Oktober 2019 verabschiedete der Bundestag nach monatelangen Diskussionen einen entsprechenden Gesetzentwurf. Inzwischen hat auch der Bundesrat dafür gestimmt. Die Bundesrepublik hat ein neues Grundsteuergesetz – und eine halbe, unvollendete Reform mehr.
Der Grund für die Reform war, dass der Wert der Immobilien bisher auf der Grundlage veralteter Zahlen berechnet wurde – aus den Jahren 1935 für Ostdeutschland und 1964 für Westdeutschland. Jetzt müssen rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. 2025 soll dann die neue Grundsteuer erstmals fällig werden. Jedes Bundesland muss sich jetzt für ein Berechnungsmodell entscheiden. Dabei spielen der Wert der Grundstücke, die durchschnittliche Miete und vor allem der Hebesatz der Städte und Gemeinden eine Rolle.
Nach wie vor ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen – besonders auch für Großstädte wie Berlin. Der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz hat angekündigt, den Hebesatz von bisher 810 Prozent auf 600 Prozent oder weniger zu reduzieren. Aber da die in den letzten Jahren stark gestiegenen Durchschnittsmieten in die Berechnung einfließen, kann es trotzdem zu höheren Grundsteuern kommen, die die Vermieter nach wie vor auf die Betriebskosten der Mieter umlegen können.
Der Deutsche Mieterbund, der Berliner Mieterverein und viele weitere Mietervereine fordern im Rahmen einer Kampagne: „Grundsteuer raus aus den Betriebskosten“. Die Initiative haben inzwischen rund 30.000 Mieter gezeichnet. Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins: „Die Grundsteuer ist eine Eigentümersteuer, es ist nicht einzusehen, dass Vermieter diese Steuer über die Betriebskostenabrechnung ihren Mietern in Rechnung stellen dürfen.“
Rainer Bratfisch
19.12.2019