Der Wohnungsleerstand nimmt zu, oft erwirkt mit dubiosen Methoden. Nun will das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ausprobieren, ob dem rechtlich beizukommen ist.
Baustadtrat Florian Schmidt (Bündnis90/Die Grünen) hat in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg Mitte Oktober bekanntgegeben, dass den Eigentümer:innen sogenannter Problemimmobilien der Kampf angesagt wird.
Deren Masche: Es werden erhebliche Bau- und Sanierungsmaßnahmen angekündigt und dann so schleppend durchgeführt, dass Mieter:innen von sich aus Mietverhältnisse kündigen, um nicht endlosem Baustress ausgesetzt zu sein. So zum Beispiel geschehen in der Kreuzberger Graefestraße 13, wo nach einem Brand Wohnungen seit Langem unbewohnbar sind. Das Gebäude Hasenheide 47 durchläuft ein ähnliches Schicksal.
Dem will Florian Schmidt nun ein Ende setzen. Eine Arbeitsgemeinschaft Problemimmobilien wird unter Federführung des Rechtsamts und Beteiligung der Bereiche Bauaufsicht, Zweckentfremdung und Milieuschutz das Vorgehen organisieren. Zur Anwendung kommen soll der § 6 Wirtschaftsstrafgesetz. Er ahndet mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro, wenn Baumaßnahmen in missbräuchlicher Art durchgeführt werden – sprich: wenn mit ihnen nachweislich die Absicht verfolgt wird, die Mieter:innen zu einer Kündigung zu veranlassen.
Eine gewisse Unsicherheit gegenüber der Wirksamkeit des Paragrafen, der bislang in solchen Fällen noch nicht zum Einsatz kam, räumt der Kreuzberger Stadtrat ein: „Wie die Erfolgsaussichten vor Gericht sind, wissen wir nicht. Dennoch wollen wir es probieren, um mit dem neuen Instrument Erfahrungen zu sammeln und um ein Signal zu setzen“, sagte er vor der Bezirksverordnetenversammlung.
Hinderlich für die Anwendung dürfte sein, dass die Behörde dem Vermieter nachweisen muss, dass er durch seine Baumaßnahmen beabsichtigt, die Mieterschaft zu verdrängen – es ihm also darauf ankommt, sie aus den Mietverhältnissen herauszubekommen. Das wird womöglich schwer nachzuweisen sein.
Stefan Klein
16.12.2023