Die Berliner Baustadträte warten seit Langem darauf: konkrete Handlungsanweisungen für den Umgang mit sogenannten Problemimmobilien („Geisterhäuser“), deren Besitzer sich weder um Leerstand oder unzumutbare Zustände in den Häusern kümmern noch auf amtliche Schreiben reagieren. Was taugt der jüngst veröffentlichte Handlungsleitfaden der Senatsverwaltung?
Verwahrloste Häuser, in denen Menschen in prekären Wohnverhältnissen leben oder die komplett leer stehen, gebe es in Berlin – anders als im Ruhrgebiet – zwar nur wenige. Aber ihre Auswirkungen auf das Umfeld seien beachtlich, heißt es in dem neuen Leitfaden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Auf 36 Seiten gibt man den Mitarbeitern in den Bezirksämtern Empfehlungen für ein koordiniertes Verwaltungshandeln und beleuchtet die unterschiedlichen Rechtsinstrumente und Verfahrenswege. Eine einfache Lösung für Problemimmobilien könne die Broschüre nicht bieten, heißt es warnend.
„Verfahrenshürden lassen sich meines Erachtens durch einen Leitfaden nicht abbauen“, gibt der Baustadtrat des Bezirks Mitte, Ephraim Gothe (SPD), zu bedenken. Das Verwaltungsverfahren sei nun mal schwerfällig und die personelle Ausstattung der Bezirksämter unzureichend. Gothe, in dessen Bezirk es besonders viele dieser Problemimmobilien gibt, bezweifelt daher, dass leerstehende Häuser dadurch schneller wieder bewohnbar gemacht werden können. Aber der Leitfaden sei insofern eine Unterstützung, als er die verschiedenen Facetten des Themas systematisch aufarbeitet und zudem alle in Frage kommenden Akteure auflistet.
Birgit Leiß
https://stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/download/Handlungsleitfaden_Problemimmobilien.pdf
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05.02.2023