Mit diesem Musterschreiben setzen Sie Ihren Vermieter/Verwalter über die Mängel in Ihrer Wohnung in Kenntnis und fordern ihn unter Fristsetzung zur Beseitigung der Mängel auf. Für den Fall, dass der Termin verstreichen sollte, kündigen Sie eine Ersatzvornahme an und erklären die Zahlung Ihre Miete unter Vorbehalt.
Absender:
Berlin, den …………
An den Vermieter/Verwalter
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Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 536 c BGB machen wir Ihnen hiermit Anzeige von den jüngst in unserer Wohnung aufgetretenen Mängeln. Eine genaue Aufstellung der Mängel entnehmen Sie bitte der Anlage zu diesem Schreiben (Mängelliste). Da Sie gemäß § 535 BGB verpflichtet sind, Ihre Häuser und Wohnungen in einem mangelfreien Zustand zu halten, dürfen wir Sie auffordern, die in der Anlage bezeichneten Mängel bis spätestens zum
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beseitigen zu lassen. Sollten Sie an der fristgemäßen Beseitigung der Mängel gehindert sein, so teilen Sie uns dies bitte unter Angabe der Gründe unverzüglich mit.
Sollten die Mängel bis zum o.g. Termin nicht beseitigt sein, so behalten wir uns vor, danach die Mängelbeseitigung selbst in Auftrag zu geben. Die dafür von uns verauslagten Beträge, einschließlich der Kosten für Sachverständige bzw. Kostenvoranschläge werden wir Ihnen gesondert in Rechnung stellen. Sollten Sie eine Übernahme dieser Kosten ablehnen, kündigen wir hiermit bereits vorsorglich an, dass wir den entsprechenden Rechnungsbetrag mit den laufenden monatlichen Mietzahlungen verrechnen werden.
Wegen der erheblichen Einschränkungen des Wohnwertes durch die genannten Mängel steht uns gemäß § 536 BGB ein Mietminderungsrecht zu.
Da die weitere Beeinträchtigung des Wohnwertes für uns nicht vorhersehbar ist, werden wir die Mietzahlungen ab sofort unter dem Vorbehalt der Rückforderung leisten und nach Beseitigung der Mängel den Mietminderungsanspruch insgesamt rückwirkend geltend machen.
Unterschrift
- Kopieren Sie sich die Formulierungen aus dem oben stehenden Vorschlag heraus und fügen sie diese in einen von Ihnen selbst verfassten Brief ein.
- Ein Mustertext wie dieser kann nicht jeden erdenklichen Fall widerspiegeln.
Wandeln Sie den Text gegebenenfalls ab
Weitere Informationen zu diesem Thema:
- BMV-Info 12: Wohnungsmängel – Wann darf die Miete gemindert werden?
- MieterMagazin: Wer kassiert, repariert!
Mieter haben ein Recht auf eine mängelfreie Wohnung - MieterMagazin: 10 Fragen zur Beseitigung von Wohnungsmängeln:
Worauf Mieter achten sollten - MieterMagazin: Achtung Stolperfalle: Was Sie über die Mietminderung wissen sollten
10.10.2017