Pressemitteilung 51/22
„Die Vereinbarung zwischen Bezirksamt und Deutsche Wohnen bietet einen guten Basisschutz für Mieterinnen und Mieter der Siedlung An der Kappe“, freut sich Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). Die Bezirksleitung der BMV-Bezirksgruppe Spandau war neben dem Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund (AMV) am Zustandekommen beteiligt. Die Bewohner:innen der seit Oktober von energetischen Modernisierungsmaßnahmen betroffenen Anlage können sich ab sofort ausdrücklich auf die einzelnen Punkte der Vereinbarung berufen. Zu den wichtigsten gehört, dass sie sich sogar nach Übersendung der Modernisierungsmieterhöhung noch auf eine finanzielle Härte berufen können. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch dagegen muss die individuelle Härte bereits zum Ende des auf die Modernisierungsankündigung folgenden Monats erklärt werden. Zudem darf Deutsche Wohnen die Modernisierungsumlage nur dann erheben, wenn die Bruttowarmmiete nach der Modernisierung 30 Prozent des Haushalts-Nettoeinkommens nicht überschreitet. Das schafft Rechtssicherheit, weil die Grenze für eine soziale Härte bislang vor Gericht uneinheitlich gezogen wird. Zusätzlich sind die allgemeinen Erhöhungen der Nettokaltmiete bis zum 31.12.2027 ausgeschlossen. Darüber hinaus sagt das Unternehmen die Pauschalierung der möglichen Mietminderung während der Baumaßnahmen mit 20 Prozent zu – ohne vorausgegangene Mängelanzeige und lästige Baulärmprotokolle.
Nach Erfahrungen des BMV werden solche Vereinbarungen mit den Bezirken viel zu selten geschlossen – obwohl deren Vorteil klar auf der Hand liegt: Es werden nämlich auch Mietende geschützt, die nicht in einem Mieterverein organisiert sind oder anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. „Insofern ist es sehr fair, dass in der Vereinbarung ausdrücklich auf die Hilfemöglichkeiten der beiden beteiligten Mietervereine und die bezirklichen Beratungsangebote hingewiesen wird“, lobt BMV-Geschäftsführer Bartels. „Denn oft können wir in individuellen Verhandlungen noch weitergehende Rechte geltend machen.“ Das gilt beispielsweise bezüglich der Mietminderung, die bei erheblichen Beeinträchtigungen solcher Großbaustellen im Einzelfall durchaus mehr als 20 Prozent betragen kann.
Geschäftsführung und Bezirksgruppe Spandau des BMV erwarten nun, dass die Deutsche Wohnen die Vereinbarung nicht nur beachtet, sondern sich in besonderen Einzelfällen kulant zeigt und nicht strikt auf das Gesetz pocht. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch ist bezüglich komplexer energetischer Modernisierungsvorhaben, die oft monate- oder gar jahrelange Beeinträchtigungen bis hin zu temporären Umsetzungen mit sich bringen, eigentlich nicht gemacht worden, weiß man beim BMV.
19.12.2022
21.12.2022