Pressemitteilung Nr. 9/03
am Beispiel der Firma Home-Info
Seit März 2002 tritt die Home-Info-Gruppe, hinter der sich VIAN-GmbH und PIMA-GmbH verbergen, auf dem Berliner Wohnungsmarkt als Wohnungsvermittler auf. Die Home-Info-Gruppe schaltet in den verschiedenen Berliner Abonnementzeitungen Kleinanzeigen für anzumietende Wohnungen unter der Bezeichnung „Abo Home Info“. In diesen Kleinanzeigen werden konkrete Wohnungen mit Angabe der Ausstattung, Lage und der Miete annonciert. Als Kontakt-Telefon werden diverse Nummern der Home-Info-Gruppe angegeben. Allein im Tagesspiegel vom 26.4.03 waren 21 (!) Anzeigen veröffentlicht. Wenn sich ein Interessent telefonisch meldet, wird er in die Büros (Oranienburger Str. 90, 10178 Berlin oder Karl-Liebknecht-Str. 34 in 10178 Berlin) gebeten. In den Büroräumen wird dem Wohnungsinteressenten eröffnet, dass die Benennung der Wohnungsdaten erst erfolgt, wenn er ein Abonnement bei der Abo Home Info Gruppe erwirbt, das 185 € kostet und nicht vor Ablauf eines Jahres gekündigt werden kann. Als Leistung wird dem Interessenten außerdem zugesagt, ihm regelmäßig seinem Mieterprofil entsprechende Einzelangebote zu übermitteln.
Die Datensammlung der Home Info besteht vorwiegend aus Wohnungsangeboten, die bereits in den Zeitungen annonciert wurden und teilweise mit oder ohne Einverständnis der Inserenten in die Datensammlung aufgenommen werden.
Von einer Exklusivität des Angebots, die dem Wohnungssuchenden suggeriert wird, kann keine Rede sein.
Darüber hinaus sind die Wohnangebote entweder schon vermietet oder mit nicht in den Angeboten verzeichneten Nebenforderungen (Abstandszahlungen, Möbelübernahme u.ä.) verbunden. Auch ist festzustellen, dass es vielfach Mieter sind, die einen Nachmieter suchen, um vorfristig aus langfristigen Mietverträgen herauszukommen. Diese Mieter haben in der Regel keine Erlaubnis des Vermieters, selber einen Nachmieter zu stellen.
Für die Wohnungssuchenden sind die 185 € daher rausgeschmissenes Geld.
Der Berliner Mieterverein warnt alle Wohnungssuchenden dringlich davor, dieses „Abonnement“ abzuschließen. Wenn die so genannte Abogebühr bezahlt wurde, sollte sie zurückgefordert werden, da die Zahlung wegen Verstoßes gegen das Wohnraumvermittlungsgesetz ohne Rechtsgrund erfolgt ist.
20.02.2016