Pressemitteilung Nr. 6/05
Ab 1. Juni 2005 gilt für Mieter grundsätzlich die dreimonatige Kündigungsfrist. Selbst dann, wenn in ihrem vor September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag längere, gestaffelte Kündigungsfristen formularvertraglich vereinbart sind. Der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V. Hartmann Vetter rät allen Mietern, die bereits auf der alten Rechtslage mit längeren Kündigungsfristen gekündigt hatten, diese ggfs. dadurch zu verkürzen, dass unter Hinweis auf die Gesetzesänderung erneut bis zum 3. Juni (3. Werktag) gekündigt wird.
Das Gesetz ist heute im Bundesgesetzblatt (2005 S. 1425) veröffentlicht worden und tritt am 1. Juni in Kraft.
Von der gesetzlichen Neuregelung können weit mehr als eine Million Mieterhaushalte profitieren. Für sie bedeutet Wohnort- oder Arbeitsplatzwechsel nicht mehr automatisch doppelte Mietzahlungen oder Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter um Nachmieterstellung, Mietaufhebungsverträge usw. Auch ältere Mieter können jetzt problemlos und sofort in Alten- und Senioreneinrichtungen wechseln, wenn hier kurzfristig freie Plätze zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen: siehe unser Info Nr. 91.
05.01.2018