Pressemitteilung Nr. 12/05
Die schwierige wirtschaftliche Situation des städtischen WBM-Konzerns darf vom Berliner Senat nicht zum Anlass für einen Verkauf der Unternehmensgruppe genommen werden, forderte der stellvertretende Hauptgeschäftgeschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Wir befürchten, dass nun die Atmosphäre für eine weitere Veräußerung städtischer Wohnungsunternehmen nach den nächsten Abgeordnetenhauswahlen im Jahre 2006 geschaffen werden soll“. Berlin aber braucht die rund 280.000 städtischen Wohnungen. Die Privatisierung der rund 45.000 Wohnungen des WBM Konzerns (WBM, WBF IHZ, Bewoge) wäre ein Aderlass. Finanzkräftige Investoren scharren bereits mit den Füßen. Das Ergebnis würde bedeuten: deutlich steigende Mieten, Verdrängung bei Modernisierung und Eigentumsbildung sowie den Verlust von sozialpolitischen Vereinbarungen auf Bezirksebene (siehe die Links am Ende der Pressemitteilung).
Das Missmanagement bei den gewerblichen Investitionen des WBM-Konzerns (Rathauspassagen, Haus des Lehrers, etc.) dürfe nicht zu Lasten der Mieter gehen, betonte Reiner Wild. Für den Fall weiterer Wohnungsverkäufe forderte er deshalb auch die vollständige Anwendung der Privatisierungsgrundssätze des Berliner Senats. Die von den Verkäufen betroffenen Mieter brauchen mietvertragliche Zusatzvereinbarungen mit unbefristetem Schutz vor Eigenbedarfsklagen und Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung, Schutz vor überzogenen Modernisierungen und ein verlängertes Vorkaufsrecht.
Den Mietern der WBM-Gruppe rät Wild, in Anbetracht der wirtschaftlichen Schieflage keine übereilten Handlungen vorzunehmen. Für Panik gäbe es keinen Anlass. Auch bei einer Insolvenz bleiben die Mietverträge bestehen. Allerdings rät der Berliner Mieterverein zur Kautionssicherung. Wer keinen Nachweis über eine vom Vermögen des Vermieters getrennt angelegte Kaution habe, soll dies ggf. einfordern. Weigere sich der Vermieter, ist eine Mietrechtsberatung zu empfehlen, damit eine eigene Sicherung formgerecht durchgeführt wird.
Hier zwei aktuelle Beispiele problematischer Privatisierung:
Appellas verstößt gegen Mieterschutzbestimmungen
GEHAG: Modernisierung gegen Mieter.
10.05.2017