Pressemitteilung Nr. 1/09
Bei einer eventuellen Veräußerung der rund 38.000 Wohnungen der Berliner Immobilien Holding (BIH) sind die Privatisierungsgrundsätze des Senats von Berlin zu beachten und den Mietern dieser Wohnungen der besondere Mieterschutz als vertragliche Zusatzvereinbarung zu gewähren, fordert der Vorsitzende des Berliner Mietervereins, Dr. Franz-Georg Rips von Finanzsenator Sarrazin (SPD). Dabei geht es vorrangig um einen erweiterten Kündigungsschutz durch Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen und die Abwehr von Mieterhöhungen nach Modernisierung. Der Senat muss sich auch bei dem Verkauf der BIH-Wohnungen an seinen eigenen Ansprüchen messen lassen, erklärte Dr. Rips.
Im Grundsatz lehnt der Berliner Mieterverein jedwede Privatisierung öffentlicher Wohnungsbestände ab. Im konkreten Fall der Berliner Immobilien Holding sei wegen der hohen Kosten der Risikoabschirmung jedoch eine Veräußerung angemessen. Zudem könne der Bestand nicht problemlos in die Verwaltung der sechs großen städtischen Wohnungsunternehmen integriert werden.
29.03.2022