Pressemitteilung Nr. 14/09
Der Berliner Mieterverein begrüßt die Aktualisierung des 1999 vom Berliner Senat herausgegebenen Heizspiegels. Der Heizspiegel schafft Transparenz und Klarheit bei Energieverbrauch und Heizkosten. „Er schließt die Lücke zwischen Energieausweis und Mietspiegel“, erklärte Reiner Wild, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Berliner Mietervereins.
Mängel beseitigen lassen, energetische Sanierungen anregen und Wirtschaftlichkeit der Heizkosten prüfen
Mit Hilfe des Heizspiegels wird zunächst der Gesamtenergieverbrauch eines Gebäudes oder einer Wohnanlage unter Berücksichtigung des Baualters und der Temperaturen des jeweiligen Abrechnungszeitraums (Klimafaktor) ins Verhältnis gesetzt zu den Berliner Durchschnittswerten. So können „Hochverbraucher“-Gebäude rasch identifiziert werden. Bei den Heizkosten wird ebenso verfahren. Hier wird nach Energieversorgungsart und Energieträger differenziert. Von der Erkenntnis zur Problemlösung ist es aber ein weiter Weg. Mieter sollten bei überdurchschnittlichem Energieverbrauch Ihren Vermieter mit dem Heizspiegelergebnis konfrontieren. Durch Mängelbeseitigung an Heizanlagen und Gebäudebauteilen oder energetische Sanierung kann der Vermieter den Gebäudeenergieverbrauch reduzieren. Mieter können wegen eines hohen Energieverbrauchs aus einer Heizspiegeldiagnose den Vermieter jedoch mietrechtlich nicht zu einer energetischen Sanierung, wie z.B. Wärmedämmung, zwingen. Im Einzelfall muss ggf. gerichtlich geklärt werden, ob hohe Heizkosten infolge eines hohen Energieverbrauchs, z.B. wegen eines überalterten Heizkessels, einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot für Betriebskosten gemäß § 556 BGB darstellen. „Wir wollen, dass die Vermieter sich nicht der gesellschaftlichen Aufgabe zum sparsamen Umgang mit Energie entziehen, notfalls auch mit gerichtlicher Hilfe“, betonte Wild.
Heiz- und Lüftungsgewohnheiten überprüfen – Verschwendung vermeiden
Der Heizspiegel dient aber auch dazu, den individuellen Energieverbrauch eines Mieters anhand des Gebäudedurchschnitts zu bewerten. Dies kann Anlass sein, die Heiz- und Lüftungsgewohnheiten zu hinterfragen. Der Heizspiegel leistet daher mit Hilfe der Kostentransparenz einen Beitrag zur Energieeinsparung der Mieter in den Wohnungen. Der Heizenergieverbrauch einer Wohnung wird bei durchschnittlicher Nutzung maßgeblich durch den energetischen Standard des Gebäudes bestimmt – insbesondere durch den baulichen Wärmeschutz. Dennoch hat der einzelne Nutzer immer einen Einfluss auf seinen Verbrauch. Besonders sparsames oder besonders verschwenderisches Verhalten führt auch bei unterschiedlichen Gebäudestandards typischerweise zu Verbrauchsänderungen von über 50 %. So wurde in verschiedenen Studien zum Lüftungsverhalten von Bewohnern festgestellt, dass in Schlafzimmern, Bädern und Küchen nach wie vor die wärmeverlustreiche Dauerkipplüftung vorherrscht. In einer österreichischen Untersuchung zu Heizgewohnheiten wurde ermittelt, dass fast die Hälfte der Befragten Wohnungsnutzer auch im Winter die Wohnung in Sommerkleidung nutzt. In Einzelfällen geht die Erwartung auch soweit, dass im Winter trotz geöffneter Balkontür im angrenzenden Raum 20 Grad Celsius erreicht werden sollen.
Heiz- und Warmwasserkosten: Preistreiber Nr. 1 bei den Betriebskosten
Die Heiz- und Warmwasserkosten sind in den letzten Jahren dramatisch angestiegen. Laut Berliner Betriebskostenübersicht kletterten die Wärmekosten von 2003 zu 2007 bei Öl um ca. 32 Prozent, bei Gasheizungen um 21 Prozent und bei Fernwärme um 8 Prozent. Der Preisschub in 2008 ist hierbei noch nicht einbezogen. Die Energiepreiserhöhungen führten vielfach zu Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen in Höhe von mehreren Hundert Euro. Anlass für viele Mieter, sich an den Berliner Mieterverein zu wenden. Rund 11.000 Heizkostenabrechnungen wurden in 2008 geprüft. Bei etwa 30 Prozent ergab sich ein mietrechtlicher Handlungsbedarf. In mehren Hundert Fällen wurden sogenannte HeizChecks auf Basis des Heizspiegels durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass Heiz- und Warmwasserkosten von Gebäuden in Höhe von 1,50 Euro/qm/monatlich keine Seltenheit mehr sind. Für eine 70 qm große Durchschnittswohnung bedeutet dies immerhin Wärmekosten von 1.260,- Euro im Jahr.
Zwischen Energieausweis und Mietspiegel
Der Berliner Heizspiegel 2009 ergänzt den Energieausweis, der lediglich auf Anforderung hin Wohnungssuchenden vor Mietvertragabschluss zugänglich gemacht werden muss. Energieausweise geben nur Auskunft über den Energieverbrauch oder den Energiebedarf eines Wohngebäudes. Heizkosten werden nicht genannt. Es ist davon auszugehen, dass weniger als 5 Prozent der Mieter den Energieausweis für das betreffende Wohnhaus zur Kenntnis nehmen konnten.
Das Ergebnis einer Heizspiegelprüfung ist ein Energieverbrauchskennwert. Dieser Wert stellt auch einen Anhaltspunkt dar, ob bei einer Mieterhöhung der energetische Zustand des Gebäudes wohnwertmindernd oder wohnwerterhöhend geltend gemacht werden kann. Befindet sich der errechnete Energieverbrauchskennwert nahe den Grenzen der drei Kennwertstufen des Mietspiegels, sollte jedoch wegen des etwas anderen Berechnungsverfahrens eine separate Kennwertberechnung speziell für den Berliner Mietspiegel durchgeführt werden.
05.02.2018