Pressemitteilung Nr. 8/12
Der Berliner Mieterverein e.V. begrüßt, dass der Senat nun endlich eine Anpassung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft vornehmen will. „Wir halten die Erhöhung der Richtwerte aber nicht für ausreichend“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild: „Die Kostenübernahme wird nur um 5 bis 7 Prozent erhöht. Damit wird kein Ausgleich für den Anstieg der Mieten und der Heizkosten seit 2005 geschaffen“, bemängelt Wild. Im Jahr 2005 wurden die Richtwerte für die Wohnkostenübernahme festgelegt und lediglich einmal in 2009 um 5 Prozent für Einpersonen-Bedarfsgemeinschaften erhöht.
Seit 2005 sind die Bestandsmieten laut Mietspiegel um 17 Prozent gestiegen, in Altbauten sogar um 20 Prozent, so Wild. Die Energiekosten sind seitdem nahezu explodiert. Bundesweit sind für Haushalte seit 2005 die Ölpreise um 75 Prozent, die Gaspreise um 50 Prozent gestiegen. Diese Energiepreissteigerung hat die Wohnkosten ebenfalls erheblich ansteigen lassen.
Mit der Anhebung wird der Berliner Senat den verfassungsrechtlichen Anforderungen (BVerfG vom 9.2.2010) nicht gerecht, erklärte Wild. Die Leistungen für Arbeitslose nach SGB II und für Grundsicherungsempfänger nach SGB XII haben, so Wild, ein menschenwürdiges Existenzminimum zu garantieren und den individuellen, existenznotwendigen Bedarf zu decken. Das ist nicht gewahrt, wenn zu den Richtwerten nicht hinreichend Wohnraum in Berlin verfügbar ist.
Der Berliner Mieterverein hält unter Berücksichtigung des erheblichen Anstiegs der Angebotsmieten eine Erhöhung der Richtwerte um 15 bis 20 Prozent für angemessen und verlangt eine sofortige Offenlegung der Datenauswahl für die vorgesehene Anpassung der Richtwerte.
04.01.2017