Pressemitteilung Nr. 36/20
Zum heute bekannt gemachten Standpunkt des Berliner Senats zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen“ erklärt der Berliner Mieterverein:
„Es ist richtig, dass der Senat der Entscheidung des Abgeordnetenhauses zum Umgang mit dem Volksbegehren nicht vorgreift. Es ist die hoheitliche Aufgabe des Parlaments, sich zum Volksbegehren zu verhalten“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Denn das Abgeordnetenhaus kann gemäß § 18 Absatz 1 Satz 1 Abstimmungsgesetz innerhalb von vier Monaten nach Mitteilung des Standpunkts des Senats darüber entscheiden, ob es das Volksbegehren in seinem wesentlichen Bestand annimmt.
Mit der Veröffentlichung des „Standpunkts“ muss nun die Debatte im Parlament und in der Stadtgesellschaft zur Frage einer geplanten Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen endlich geführt werden. „Der Senat darf sich dabei aber nicht wegducken, sondern sollte die Meinungsbildung unterstützen“, so Wild. „Am Ende aber wird es wohl auf die Durchführung des Volksbegehrens hinauslaufen. Und das ist in dieser Frage auch gut so.“
22.09.2020