Leitsatz:
Für den Beginn der vierjährigen Verjährung eines Anspruches auf Rückzahlung wegen überzahlter Miete (hier: Minderung wegen Wohnflächenabweichung) nach § 197 BGB a.F. kommt es nicht auf die Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen an.
BGH v. 29.6.2011 – VIII ZR 30/10 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 6 Seiten]
31.12.2017