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Damit Sie ruhig in Urlaub fahren können, sollten Sie vor Antritt der Reise folgende Hinweise beachten:
Zahlung der Miete samt Nebenabgaben
Grundsätzlich bleiben alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag bestehen: Auch während der Zeit der Abwesenheit müssen Miete und sonstige Nebenabgaben pünktlich bezahlt werden. Das gleiche gilt für Telefon, Gas, Strom, Versicherungen. Es ist Ihnen überlassen, falls Sie keinen Dauerauftrag haben, Vorauszahlungen zu leisten, die Beträge vom Urlaubsort zu überweisen oder Zahlungen durch eine dritte Person zu veranlassen.
Überwachung der Wohnung / Aushändigung der Wohnungsschlüssel
Eine Person Ihres Vertrauens sollten Sie mit Name und Anschrift Ihrem Vermieter benennen. Sie sollte möglichst in der Nähe wohnen, um in Notfällen schnell erreichbar zu sein. Zur Beaufsichtigung der Wohnung gehört das Lüften der Wohnräume, das Beseitigen eventueller Feuchtigkeit von den Fensterbänken nach schweren Regenfällen und das regelmäßige Leeren des Briefkastens, um nicht durch einen überfüllten Hausbriefkasten das Interesse von Wohnungseinbrechern zu wecken.
Den Wohnungsschlüssel sollten Sie nur der Person Ihres Vertrauens aushändigen. Der Hauseigentümer hat keinen Rechtsanspruch auf Aushändigung der Wohnungsschlüssel.
Wohnungsbesichtigungen während Ihrer Abwesenheit sind grundsätzlich nicht zulässig. Diese Möglichkeit ist nur bei Notfällen gegeben (zum Beispiel Wasserrohrbruch). Ihre Vertrauensperson sollte dann auf jeden Fall mit in die Wohnung gehen.
Im Übrigen bedarf es keiner besonderen Erlaubnis seitens des Vermieters, wenn Sie zur Betreuung der Wohnung eine Vertrauensperson in die Wohnung aufnehmen.
Briefkasten / Postzustellung
Bei der Post kann ein Nachsendeantrag an die Urlaubsadresse gestellt werden. Bei Zeitungen und Zeitschriften – die grundsätzlich nicht nachgesandt werden – kann die Umbestellung über den jeweiligen Verlag erfolgen.
Wichtig ist, während der Abwesenheit einen Postbevollmächtigten zu bestimmen, der zum Beispiel Einschreiben bei der Post abholen kann. Bei einem laufenden Rechtsstreit empfiehlt es sich darüber hinaus, stets einen Prozessbevollmächtigten (Rechtsanwalt) zu beauftragen und diesem notfalls genaue Anweisungen zu erteilen.
Sollten Sie jedoch prozessuale Fristen versäumt haben, können Sie nach Ihrem Urlaub formlos Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlangen und die versäumte Rechtshandlung nachholen. Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss begründet werden, zum Beispiel unter Hinweis auf eine urlaubsbedingte Abwesenheit, wobei zum Beispiel Flugtickets oder die Hotelrechnung beizufügen sind. Der Antrag ist an bestimmte Fristen gebunden. Im Straf- und Bußgeldverfahren beträgt die Frist eine Woche, im Zivilprozess zwei Wochen ab Möglichkeit der Kenntnisnahme. Sie sollten also gegebenenfalls sofort nach Ihrer Ankunft die notwendigen Schritte einleiten.
Auszuführende Arbeiten nach der Hausordnung
Falls eine Verpflichtung nach der Hausordnung zur Reinigung von Hausaufgängen etc. besteht, sollten Sie sich um eine Vertretung bemühen. Gelingt ein Tausch mit einem Hausbewohner nicht, muss eine dritte Person oder eine Firma beauftragt werden, deren Name dem Hauseigentümer mitgeteilt werden muss.
Checkliste besonderer Maßnahmen
- Haupthähne von Gas und Wasser abdrehen;
- Stecker elektrischer Geräte aus den Steckdosen ziehen (bis auf die von Kühlschrank und Kühltruhe);
- Mülleimer leeren, um unangenehme Gerüche zu vermeiden;
- Fernsehantennenkabel entfernen (wegen Blitzgefahr);
- alle Fenster schließen, eventuelle Rolläden herunterlassen;
- Keller und Dachboden abschließen (dabei Wäsche auf dem Dachboden nicht vergessen);
- Pflege von Pflanzen und Haustieren organisieren.
31.10.2017