Leitsatz:
3,5 Prozent Mietminderung wegen zu langen Kaltwasservorlaufs.
LG Berlin, Schlussurteil vom 2.6.08 – 67 S 26/07 –
Mitgeteilt von RA Jörg Grützmacher
Urteilstext
Aus den Entscheidungsgründen:
… Wegen des zu langen Wasservorlaufs ist eine Minderung von 3,5 Prozent angemessen. Die Beklagten haben dazu ausreichend vorgetragen, dass jeweils beim Abrufen warmen Wassers – den gesamten Tag über – eine Vorlaufzeit von drei bis vier Minuten mit einem Wasserverlust von 30 bis 40 Litern entstünde, ehe eine Temperatur von 40 Grad Celsius erreicht sei. Im Hinblick auf das zulässige Bestreiten der Kläger hat die Kammer aufgrund des Beschlusses vom 23. Juli 2007 Beweis durch Einholung eines schriftlichen Gutachtens des Sachverständigen Dipl.-Ing. M. erhoben. Der Sachverständige kommt in seinem Gutachten vom 14. Januar 2008 zu dem Ergebnis, dass die nach dem Arbeitsblatt W 551 maßgeblichen Ausstoßzeiten und Vorlaufmengen für das Warmwasser in der streitgegenständlichen Wohnung nicht eingehalten sind. Insbesondere zur Verhütung der Bildung von Legionellen darf die zirkulierende und bis zur Erwärmung des abfließenden Wassers auf 55 Grad Celsius anfallende Wassermenge maximal drei Liter betragen. Hier liegt erst nach dem Ablauf von 15 Litern (in etwa 50 Sekunden) eine Temperatur von 55 Grad Celsius vor. …
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14.06.2016