Leitsatz:
Der Ausfall des Fahrstuhls über einen Zeitraum von 16 Tagen berechtigt den Mieter einer im 6. Obergeschoss gelegenen Wohnung zur zeitanteiligen Minderung der Bruttomiete um 15 Prozent.
AG Mitte, Urteil vom 3.5.07 – 10 C 3/07 –
Mitgeteilt von RA Bernd Schütze
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14.06.2016