Immer noch strittig und vom Bundesgerichtshof noch nicht entschieden ist die Frage, wer die Kosten für eine Zwischenablesung der Heizkostenverteiler und Wasseruhren bei Mieterwechsel trägt. Von den Instanzgerichten werden fast alle in Betracht kommenden Varianten vertreten, wonach entweder der Vermieter oder der ausziehende Mieter oder hälftig der aus- und der zuziehende Mieter oder hälftig der Vermieter und der ausziehende Mieter oder alle Mieter die Kosten zu tragen haben.
Das Landgericht Berlin hat jetzt entschieden, dass aber auf jeden Fall dann der ausziehende Mieter die Kosten einer Zwischenablesung zu tragen habe, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Eine solche Vereinbarung sei zweifelsohne zulässig.
mac
LG Berlin vom 8. Februar 2005 – 64 S 466/04 –
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MieterMagazin 11/05
25.12.2016