Meist um die Jahreswende werden üblicherweise Heizkostenverteiler und Wasserzähler abgelesen. Der Ablesetermin muss dem Mieter rechtzeitig angekündigt werden, damit er sich auf den Besuch des Ablesers einrichten kann.
Wenn die Wohnung mit Funkablesegeräten ausgestattet ist, kann von Ferne aus abgelesen werden, ohne dass der Mieter anwesend sein muss. Um sich vor möglichen Fehlern zu schützen, empfiehlt es sich für den Mieter, dass er kurz vor dem Ablesetermin oder am Stichtag (zumeist der 31. Dezember) selbst alle Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasseruhren abliest und sicherheitshalber in Anwesenheit eines Zeugen die Werte notiert. So ist bei der nächsten Heizkostenabrechnung ein Vergleich möglich, und gegebenenfalls können Fehler aufgedeckt werden. In elektronischen Heizkostenverteilern ist aber mindestens noch zwölf Monate lang der Stichtagswert gespeichert und kann so auch später noch festgestellt werden.
mr
Lesen Sie auch zum Thema "Wasseruhr", "Wasserzähler", "Kaltwasserzähler":
- BMV-Info 82: Die Wasseruhr -
Rechtsprobleme bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung - Zehn Mieterfragen rund um das Wasser:
Nur keine nassen Füße bekommen - Mietrechtstipp: Wenn der Ableser kommt
- Mietrechtstipp: Beim Wasserverbrauch ist Messdifferenz bis 20 % zulässig
- Wasserzähler: Übergrößen unerwünscht
- BMV-Info 106: Eichrechtliche Bestimmungen
für Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler - Neues Eichrecht: Messgeräteaustausch spart Kosten
- BMV-Info 180: Auszugsprobleme
- Landgericht Berlin: Zwischenablesung bei Mieterwechsel, wer zahlt?
- Berliner Bauordnung: Mieterverein fordert: Kaltwasserzähler nachrüsten
- Berlins Wasserleitungen und Abwasserkanäle:
Geringerer Wasserverbrauch schafft Probleme
25.12.2016