Der Berliner Senat beabsichtigt, eine neue Bauordnung zu erlassen. Ziel sei es, das Baugeschehen zu deregulieren. Da passt eine Nachrüstverpflichtung für Kaltwasserzähler offenbar nicht ins Konzept. Der Berliner Mieterverein verweist indessen auf die positiven Hamburger Erfahrungen und fordert den Senat auf, eine Nachrüstungspflicht für Kaltwasserzähler in die Bauordnung aufzunehmen.
Mit steter Regelmäßigkeit wird den Verbrauchern empfohlen, durch Veränderung des Nutzungsverhaltens, durch neue Wasch- und Geschirrspülmaschinen und durch den Einbau von Regelungstechnik den Wasserverbrauch zu reduzieren. Am Ende würden Ressourcen geschont und Kosten gespart. Und in der Tat: Bundesweit fiel der Pro-Kopf-Verbrauch an Trinkwasser von 144 Liter pro Tag 1991 auf 127 Liter im Jahr 2001.
Der große Schritt aber, da sind sich Experten einig, käme durch eine Nachrüstung des Wohnungsbestandes mit Kaltwasserzählern. In einer von den Hamburger Wasserwerken durchgeführten Studie heißt es: „So ist der durchschnittliche Tagesverbrauch in den mit Wasserzählern ausgestatteten Wohnungen nachweislich auf 112 Liter pro Kopf gesunken und liegt damit um 18 Prozent niedriger als im übrigen Wohnungsbestand.“
Unter Zugrundelegung einer zehnjährigen Übergangsfrist wurden Hamburger Gebäudeeigentümer ab 1994 gezwungen, Kaltwasserzähler nachzurüsten. Für 25.000 von 690.000 Wohnungen wurden Ausnahmegenehmigungen erteilt, zum Beispiel wenn mehr als drei Kaltwasserzähler pro Wohnung erforderlich oder die Einbaukosten zu hoch waren. Die Nachrüstung habe im Großen und Ganzen problemlos geklappt.
Der Entwurf für eine neue Berliner Bauordnung sieht bislang keine Nachrüstungspflicht für Kaltwasserzähler vor. Hat der Senat womöglich deshalb kein Interesse, weil man sich bei den Wasserbetrieben keinen stärkeren Absatzrückgang leisten will?
Lesen Sie auch zum Thema "Wasseruhr", "Wasserzähler", "Kaltwasserzähler":
- BMV-Info 82: Die Wasseruhr -
Rechtsprobleme bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung - Zehn Mieterfragen rund um das Wasser:
Nur keine nassen Füße bekommen - Mietrechtstipp: Wenn der Ableser kommt
- Mietrechtstipp: Beim Wasserverbrauch ist Messdifferenz bis 20 % zulässig
- Wasserzähler: Übergrößen unerwünscht
- BMV-Info 106: Eichrechtliche Bestimmungen
für Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler - Neues Eichrecht: Messgeräteaustausch spart Kosten
- BMV-Info 180: Auszugsprobleme
- Landgericht Berlin: Zwischenablesung bei Mieterwechsel, wer zahlt?
- Berliner Bauordnung: Mieterverein fordert: Kaltwasserzähler nachrüsten
- Berlins Wasserleitungen und Abwasserkanäle:
Geringerer Wasserverbrauch schafft Probleme
MieterMagazin 5/05
Der große Schritt beim Wassersparen: Kaltwasserzähler
Foto: Brunata-Metrona
25.12.2016