Pressemitteilung Nr. 20/11
Der Berliner Mieterverein begrüßt, dass auch zukünftig in Berlin Mieter bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch eine erweiterte Kündigungssperrfrist vor Eigenbedarf und wegen Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung geschützt werden. „Eine 10-jährige Kündigungssperrfrist wäre aber in Berlin wegen der Wohnungsmarktlage angemessener gewesen“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Der Bundesgesetzgeber hatte 2001 die Bundesländer durch § 577 a BGB ermächtigt, eine Kündigungssperrfrist über die drei üblichen Jahre hinaus bis zu zehn Jahren festzuschreiben.
„Wir werten es als Erfolg, dass der Senat nun endlich eingesteht, dass die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Berlin nicht mehr gewährleistet ist“, erklärte Wild. Denn ohne diese Einschätzung des Senats wäre dieser an der Fortführung der bisherigen Kündigungsperrfristverordnung, die bis zu 31. August 2011 gilt, gehindert.
Eine Kündigungssperrfristverordnung verhindert jedoch nicht, dass Mieter aus ihren Wohnungen herausgekauft werden. „Wir schlagen dem Berliner Senat daher zusätzlich vor, für Milieuschutzgebiete eine grundsätzliche Umwandlungssperre zu erlassen, wie es die Hansestadt Hamburg gemäß einer bestehenden baurechtlichen Bestimmung bereits praktiziert“, so Wild.
03.03.2018