Pressemitteilung Nr. 6/12
Zur heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 155/11) erklärt der Berliner Mieterverein:
„Das Urteil des BGH ist zu begrüßen, weil damit klargestellt wird, dass die Anforderungen an den Mieter, die Beeinträchtigungen durch Ferienwohnungen darzulegen, nicht überspannt werden dürfen“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mieterverein, Reiner Wild.
Gleichwohl ist damit das Problem der Ferienwohnungen in Wohngebäuden, in denen auch langfristige Mietverträge bestehen, nicht gelöst. Denn vorrangig geht es den Mietern nicht um Mietminderung, sondern um eine funktionierende Nachbarschaft und die Vermeidung von Beeinträchtigungen.
Aus Sicht des Berliner Mietervereins kann die Beeinträchtigung durch Ferienwohnungen wirksam nur durch ein Verbot der Zweckentfremdung gelöst werden. „Es wird höchste Zeit, dass Senator Müller eine Verordnung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum erlässt“, forderte Wild. Damit könnten rasch wieder Tausende von Wohnungen dem Wohnungsmarkt zugeführt werden.
Mehr Informationen zum Thema "Zweckentfremdung von Wohnraum" (Mai 2016):
06.07.2017