Die Situation in der Kreuzberger Zeughofstraße 20 spitzt sich immer mehr zu. Während vor Gericht um die Duldungsklagen zur Modernisierung gestritten wird – und es dabei für die Mieter gar nicht mal schlecht aussieht –, wird auf die Bewohner knallhart Druck ausgeübt. Derzeit sind vier der noch verbliebenen sechs Mietparteien ohne Heizmöglichkeit, darunter eine Familie mit zwei Kindern.
Auf über 10 Euro nettokalt soll die Miete in dem denkmalgeschützten Altbau klettern. Der neue Eigentümer, ein Rechtsanwalt aus München, hält dies für marktübliche Preise in Kreuzberg. Das MieterMagazin berichtete bereits in seiner Ausgabe 6/2015 über den Fall („Das volle Programm“). Mittlerweile sind die Zustände unerträglich. Das Dach des Vorderhauses wurde komplett abgenommen, Gasleitungen gekappt und die Schornsteinzüge abmontiert. Die Kohleöfen dürfen daher nicht mehr benutzt werden. Lediglich für zwei der sechs Mietparteien im Vorderhaus hat der Vermieter Anfang Oktober elektrische Heizgeräte zur Verfügung gestellt.
Im Falle der Familie mit den Kindern soll offenbar der Umzug in eine Umsetzwohnung erzwungen werden. Wegen Schwammbefall, so Eigentümer Maximilian Bernau, soll sie in eine „komfortable Ersatzwohnung“ im zweiten Stock ziehen. Doch abgesehen davon, dass die Ersatzwohnung zum Zeitpunkt des Bezugs noch eine Baustelle war, ist der Schwammbefall bisher lediglich für den vorderen Teil der vorhandenen Wohnung nachgewiesen. Die Mieter könnten also während der Sanierung im hinteren Teil der Wohnung verbleiben. Ausziehen wollen sie nach Anraten ihres Anwalts nur mit einer wasserdichten Rückzugsvereinbarung. Für Bernau ist diese „Blockadehaltung“ seiner Mieter höchst ärgerlich. Er wolle das Haus vor dem Untergang retten, ließ er in einem Interview für die Zeitung „Neues Deutschland“ verlauten. Aber das „Meckern über die bösen Eigentümer“ gehöre wohl zum Zeitgeist.
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg stellte sich bislang hinter die Mieter. Die Modernisierungsankündigung genüge nicht den rechtlichen Anforderungen, weil der Zeitplan viel zu ungenau sei, bemängelte die Richterin. Der geplante Einbau einer Küche in einem Berliner Zimmer sei zudem keine Modernisierung, sondern ein Umbau und daher nicht duldungspflichtig. Vonseiten der Behörden wurden im Rahmen des Milieuschutzes zudem die Grundrissänderungen untersagt.
Birgit Leiß
03.01.2018