Der Senat will das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz verschärfen. Vermittlungsportale für Touristenunterkünfte im Internet müssen künftig den konkreten Anbieter einer Ferienwohnung angeben. Zum Aufspüren illegaler Ferienapartments bekommen die Bezirke mehr Personal.
Am 30. April läuft die zweijährige Übergangsfrist für die berlinweit 6300 gemeldeten Ferienwohnungen ab. Sie müssen dann wieder regulär vermietet werden. Schätzungsweise weitere 6000 unangemeldete Wohnungen wurden in der Vergangenheit ungenehmigt vermietet.
Um den Bezirksämtern die Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots zu erleichtern, wird das Gesetz geändert. „Ich bin fest entschlossen, die dem Wohnungsmarkt durch Zweckentfremdung entzogenen Wohnungen wieder der Berliner Bevölkerung und den Zuziehenden zur Verfügung zu stellen“, erklärt Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel. „Dazu werden wir den Bezirken auch zusätzliches Personal an die Seite stellen.“ Sie sollen 37 neue Stellen bekommen.
Ferienwohnungsvermittler werden verpflichtet, die Anbieter zu nennen. Bislang können die Bezirksämter auf Internetportalen wie Airbnb nicht ermitteln, wer der konkrete Anbieter einer Ferienwohnung ist. „Airbnb handelt zum großen Teil bewusst rechtswidrig“, so Geisel.
In der Gesetzesänderung wird außerdem klargestellt, dass auch Zweitwohnungen nicht ohne Genehmigung als Ferienwohnung vermietet werden dürfen. Zudem wird die sogenannte Genehmigungsfiktion um zwei Jahre verschoben: Die Regelung, dass Anträge automatisch als genehmigt gelten, wenn das Amt sie nicht innerhalb von 14 Wochen ablehnt, tritt nun erst 2018 in Kraft. Damit wird verhindert, dass die Ämter angesichts der nun zu erwartenden Antragsflut wegen Arbeitsüberlastung ungewollt Zweckentfremdungen genehmigen.
Der Berliner Mieterverein begrüßt die Änderung. „Allerdings sehen wir weiter erhebliche Defizite, zum Beispiel bei der Verfolgung von spekulativem Leerstand“, kritisiert Geschäftsführer Reiner Wild. „Auch der Abriss preiswerter Wohnungen mit Ersatz durch teure Miet- oder Eigentumswohnungen wird ungehindert fortgesetzt.“
Jens Sethmann
Mehr Informationen zum Thema "Zweckentfremdung von Wohnraum" (Mai 2016):
07.05.2016