Pressemitteilung Nr. 18/2016
„Wir begrüßen, dass die vier Vermieter mit ihrem Anliegen, das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zu kippen, nicht durchdringen konnten“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Nun wird es auch darum gehen, das Ansinnen der EU-Kommission auf Beschränkung der Verbote zurückzuweisen. Der Mieterverein schlägt hierfür ein gesamteuropäisches Städtebündnis vor.
Die Kläger sahen in dem Zweckentfremdungsverbot Eingriffe in ihre durch das Grundgesetz geschützten Rechte auf Eigentum und Berufsausübungsfreiheit. Beim Berliner Mieterverein ruft das nur Kopfschütteln hervor: „Selten war das Vermieten an „normale“ Mieter so lukrativ wie heute“, so Wild, „von einer Existenzbedrohung durch das Verbot der Ferienwohnungen könne keine Rede sein.“ Das historisch niedrige Zinsniveau für Baukredite ermöglicht mehr denn je Renditen im Vermietungsgeschäft.
Die Urteile des Verwaltungsgerichts (VG 6 K 103.16 u.a.) bestätigten die für das Zweckentfremdungsverbot vorausgesetzte Mangellage an Wohnraum in Berlin. Bereits in Verfahren über die Zulässigkeit der Kappungsgrenzen- und der Kündigungsschutzverordnung sahen die Gerichte die Mangellage als hinreichend belegt (LG Berlin – 17.3.2016 – 67 S 30/16 zur KündigungsschutzklauselVO und BGH – 4.11.2015 VIII ZR 217/14 – zur Kappungsgrenzenverordnung). „Damit dürfte jetzt endlich klar sein, dass in Berlin die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“, so Wild.
Das heute bestätigte Verbot der Zweckentfremdung kann nun dazu beitragen, dass mehr Wohnraum für dauerhafte Mietverhältnisse zur Verfügung steht Immerhin geht es um rund 20.000 bis 28.000 zu Ferienzwecken zweckentfremdete Wohnungen. Das ist kein „Pappenstiel“, so Wild, weil sich diese Nutzung in den innerstädtischen Wohngebieten konzentriert. So wurden zum Beispiel in Kreuzberg nach einer jüngst veröffentlichten Stichtagsauswertung mehr Ferienwohnungen als normale Mietwohnungen angeboten. Jetzt gilt es, das Zweckentfremdungsverbot auch konsequent umzusetzen. Hier sind die Wohnungsämter in den Bezirken gefragt.
Auch ökonomisch gibt das Verbot der Zweckentfremdung für Berlin einen Sinn. Ein gemeldeter Mieter bringt dem Land mehr als ein Tourist auf Dreitagestour. Der Berliner Mieterverein fordert die Berliner Hoteliers zu einer Diversifizierung ihres Angebots auf. „Es kann doch nicht so schwer sein, in den Hotels Apartments für Familien und Gruppen mit Selbstversorgungsmöglichkeiten zu einigermaßen moderaten Preisen anzubieten“, erklärte Wild.
Mehr Informationen zum Thema "Zweckentfremdung von Wohnraum" (Mai 2016):
30.07.2017