Die Bundesregierung hat im September das Mietrechtsanpassungsgesetz beschlossen, das spätestens am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll. Die Änderungen an der Mietpreisbremse werden vom Berliner Mieterverein (BMV) und vom Deutschen Mieterbund (DMB) als unzureichend kritisiert.
„Unser Mieterschutzgesetz ist ein wichtiger Beitrag, um Mieter effektiv vor Willkür und Wucher zu schützen“, erklärte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). Die Mieterverbände widersprechen energisch. Der nun vom Bundestag zu beschließende Gesetzentwurf sei zwar etwas weniger schlecht als der vorherige Referentenentwurf, aber immer noch völlig unzureichend. Er sei „kein Quantensprung“, so BMV-Geschäftsführer Reiner Wild, „sondern nicht mehr als ein laues Lüftchen in der Sommerhitze.“
Die Verbesserung gegenüber dem Referentenentwurf besteht darin, dass der Vermieter dem Mieter vor Vertragsabschluss alle Gründe nennen muss, die eine Ausnahme von der Mietpreisbremse rechtfertigen können – und nicht nur dann, wenn die Miete des Vormieters bereits über der Preisgrenze lag. Diese größere Transparenz wird aber wenig an der Wirksamkeit der Mietpreisbremse verbessern, weil die vielen Ausnahmen bestehen bleiben. Verstöße werden auch weiterhin nicht bestraft. „Nur empfindliche Sanktionen in Form von Bußgeldern bis zu 100.000 Euro für Vermieter, die die Preisbremse missachten, wären wirksam“, sagt Reiner Wild.
Er fordert auch dringend, die Befristung der Preisbremse auf fünf Jahre aufzuheben, „sonst ist jede Änderung für die Katz“. Nach derzeitigem Stand verliert das Instrument im neuen geplanten Gesetz schon im Mai 2020 für Berlin seine Gültigkeit.
Die Modernisierungsumlage wird wie berichtet von elf auf acht Prozent gesenkt. Bei drei Euro pro Quadratmeter wird die Mieterhöhung gekappt. Das schützt nicht vor Verdrängung, denn drei Euro pro Quadratmeter bedeuten bei einer 70 Quadratmeter großen Wohnung eine Mieterhöhung von 210 Euro im Monat. BMV und DMB fordern deshalb eine Absenkung auf vier Prozent und eine Kappung bei 1,50 Euro pro Quadratmeter.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll es bei Modernisierungsinvestitionen bis zu 10.000 Euro je Wohnung sogar eine Mietrechtsverschlechterung geben, denn die finanzielle Härte kann nicht mehr eingewandt werden. „Ein vollkommen unnötiges Geschenk an die Vermieter“, kritisiert Reiner Wild.
Was genau ist eine „Herausmodernisierung“?
Wenn ein Vermieter einen Mieter gezielt „herausmodernisieren“ will, begeht er künftig eine Ordnungswidrigkeit, die ihn ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro kosten kann. Der betroffene Mieter kann außerdem Schadenersatz geltend machen. In welchem Fall man von einer solchen Herausmodernisierung sprechen kann, nennt das Gesetz nur beispielhaft, etwa wenn der Vermieter auch zwölf Monate nach der Modernisierungsankündigung immer noch nicht mit den Arbeiten begonnen hat oder wenn sich laut Ankündigung die Miete verdoppeln soll. Diese ungenaue Definition birgt für Mieter, die ihr Recht gerichtlich durchsetzen wollen, ein hohes Prozessrisiko.
Das Fazit des Deutschen Mieterbundes: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird es nicht gelingen, den drastischen Mietpreisanstieg in Deutschland zu stoppen.“
Jens Sethmann
SPD will drastischere Schritte
Dass das geplante neue Gesetz den wachsenden Mietendruck nicht abbaut und die wohnungspolitischen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD nicht ausreichen, hat die SPD mittlerweile erkannt. Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles fordert „einen Mietenstopp für fünf Jahre“. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller, der bei den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene die SPD in Wohnungsfragen vertreten hatte, will nun unter anderem die Modernisierungsumlage auf sechs Prozent senken und bei 2 Euro pro Quadratmeter kappen sowie den Betrachtungszeitraum für den Mietspiegel von vier auf zehn Jahre erweitern (siehe Wohnungs- und Mietenpolitische Initiative des Regierenden Bürgermeisters:). Der rot-rot-grüne Senat hat im Juni eine Bundesratsinitiative gestartet, um auch die Kappungsgrenze für allgemeine Mieterhöhungen zu senken und den Kündigungsschutz bei Zahlungsverzug zu verbessern. Raed Saleh, SPD-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus, wünscht sich sogar Milieuschutz für ganz Berlin. Die dafür notwendigen Gesetzesänderungen erscheinen in der jetzigen Koalition allerdings illusorisch, hat doch die CDU/CSU im Bund schon bei der aktuellen Mietrechtsreform Verbesserungen nach Kräften abgeblockt.
js
28.09.2018