Berlin hat seit über zwei Jahren ein neues Hundegesetz. Ab kommendem Jahr soll nun endlich auch die allgemeine Leinenpflicht gelten. Wer nachweist, dass er seinen Vierbeiner kennt und ihn im Griff hat, der darf ihn aber auch mal laufen lassen.
Allgemeine Leinenpflicht und Sachkunde sind zentrale Stichworte in der neuen Durchführungsverordnung für das bereits 2016 beschlossene Hundegesetz. Damit tritt es ab dem 1. Januar 2019 nun endlich in vollem Umfang in Kraft – und verlangt, die Vierbeiner im gesamten öffentlichen Raum an die Leine zu nehmen. Mit Ausnahmen: So dürfen „Bestandshunde“, die schon vor der Erlassung des Gesetzes im Haushalt gelebt haben und nicht auffällig geworden sind, auf Brachflächen und unbelebten Straßen und Plätzen auch mal frei herumlaufen.
Wer einen „Hundeführerschein“ ablegt und so nachweist, dass er was von seinem Tier und dessen Haltung versteht, soll ebenfalls das Recht bekommen, es ab und zu von der Leine zu lassen. Diese Sachkunde wird genau geprüft, in einem theoretischen und einem praktischen Test. Die Theorieprüfung muss der Hundebesitzer bei seinem zuständigen Bezirksamt ablegen. Den praktischen Teil der Prüfung führen Hundeschulen in einer ein- bis zweistündigen Prüfung durch.
Umsonst gibt es den „Hundeführerschein“ nicht: Halter müssen mit etwa 60 Euro rechnen. Allerdings droht bei Verstößen gegen das Gesetz ein Ordnungsgeld von 25 Euro.
Rosemarie Mieder
21.11.2018