ACHTUNG:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt – mit rechtlichen Folgen für Mieterinnen und Mieter.Was Mieterinnen und Mieter jetzt wissen müssen
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
Die hier folgenden Hinweise zur Nutzung des Mietendeckels sind damit überwiegend hinfällig.
Pressemitteilung Nr. 33/2019
Zu den heute von Senatorin Lompscher vorgestellten wesentlichen Inhalten des Referentenentwurfs zum Landesmietendeckel erklärt der Berliner Mieterverein:
„Wir sind weitgehend zufrieden mit der Einigung der Koalitionsfraktionen und optimistisch, dass den Mietern Berlins alsbald ein gutes Instrument gegen die Mietenexzesse zur Verfügung steht“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Die jetzt vorgelegten Kernpunkte des geplanten Gesetzes entsprechen fast vollständig den Vorschlägen des Berliner Mietervereins. „Wir freuen uns, dass wir der Regierung bei der Gesetzesentwicklung Anregungen geben konnten“, so Wild.
„Tagtäglich erleben wir, dass Mieter wegen Mieterhöhungen verunsichert sind und verzweifeln, weil die Mieten nur unter großen Einsparungen am Haushaltsbudget noch bezahlt werden können. Ein Wohnungswechsel ist für viele ausgeschlossen, wegen der vielfach astronomischen Forderungen.“ Viele der Menschen, die mit ihren täglichen Arbeit – sei es im Krankenhaus, beim Jugendamt, bei der Polizei oder im Restaurant – für das Funktionieren der Stadt ein lebenswichtigen Beitrag leisten, können sich einen Umzug nicht mehr erlauben und leben im Risiko, die nächste Mieterhöhung nicht mehr zahlen zu können.
Ob Mietpreisbremse oder Kappungsgrenze, die Bundesregierung will im BGB keine wirksame Mietpreisdämpfung einführen. Deshalb ist ein Landesmietendeckel ein wichtiges Instrument.
Mit dem Referentenentwurf werden nun auch gemeinwohlorientierte Vermieter nicht mehr in ihren Bewirtschaftungsstrategien behindert. Sorge bereitet dem Mieterverein aber weiterhin die Modernisierungsregelung. Hier kann sich sehr schnell herausstellen, dass am Ende doch die im BGB festgelegte maximale Mieterhöhung von 2,- oder 3,- Euro pro Quadratmeter monatlich verlangt werden kann.
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17.04.2021