Pressemitteilung Nr. 32/2019
ACHTUNG:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt – mit rechtlichen Folgen für Mieterinnen und Mieter.Was Mieterinnen und Mieter jetzt wissen müssen
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
Die hier folgenden Hinweise zur Nutzung des Mietendeckels sind damit überwiegend hinfällig.
„Berlin braucht einen Mietendeckel“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Tagtäglich erleben wir, dass Mieter wegen Mieterhöhungen verunsichert sind und verzweifeln, weil die Mieten nur unter großen Einsparungen am Haushaltsbudget noch bezahlt werden können. Ein Wohnungswechsel ist für viele ausgeschlossen, wegen der vielfach astronomischen Forderungen.“ Viele der Menschen, die mit ihrer täglichen Arbeit – sei es im Krankenhaus, beim Jugendamt, bei der Polizei oder im Restaurant – für das Funktionieren der Stadt einen lebenswichtigen Beitrag leisten, können sich einen Umzug nicht mehr erlauben und leben im Risiko, die nächste Mieterhöhung nicht mehr zahlen zu können.
Ob Mietpreisbremse oder Kappungsgrenze, die Bundesregierung will im BGB keine wirksame Mietpreisdämpfung einführen. Deshalb ist ein Landesmietendeckel eine Notwehrreaktion, für den es grundsätzlich gute Argumente gibt. In den letzten Jahren haben viele Vermieter ihre Rendite zu Lasten der Wohnungssuchenden und Mieter massiv erhöht. Das ihnen der Mietdeckel wehtut, ist in Ordnung. „Man kann nicht einerseits das Verhalten der Renditejäger kritisieren, aber wenn es darum geht, ihnen Einhalt zu gebieten, dann plötzlich kalte Füße zu bekommen“, so Wild.
Zu den Vorwürfen gegen den Mietendeckel in Einzelnen:
1. Kein Vermieter beziehungsweise kein Immobilienunternehmen werde mehr investieren, weder im Neubau noch für Modernisierung.
Unsinn. Neubauten sind generell vom Mietendeckel ausgenommen. Für Modernisierungen gibt es Zuschläge auf die Mietoberwerte. Diese sind so berechnet, dass Eigentümer 20 % der Kosten nicht abwälzen können, weil sie dem Wertzuwachs zugerechnet werden. Aber: bestimmte Vermieter werden in der Tat ihre Investitionen in den Bestand zurückfahren. Wenn damit Verdrängung und Armutsgefährdung sinkt, ist das gut so.
2. Mieten deckeln hilft nicht, es fehlt doch an Wohnraum. Also nur eine Lösung: Bauen, bauen, bauen.
Zum Teil Unsinn: Richtig ist, das Wohnungsangebot muss vermehrt werden. Doch wie? Vom Neubau der letzten Jahre haben fast ausschließlich Haushalte mit höherem Einkommen profitieren können. Der Soziale Wohnungsneubau führt ein Schattendasein. Private Vermieter sind daran nicht interessiert – wegen der Rendite. Der „Flaschenhals“ für preisgünstigen Neubau sind fehlende preisgünstige Baugrundstücke. „Wo bleibt der Aufschrei der Immobilienwirtschaft und der Opposition im Abgeordnetenhaus, wenn der Gutachterausschuss mal wieder einen Bodenpreisanstieg von 30 % pro Jahr vermeldet, von dem seit dem Verkaufsstopp Berlins nur noch die privaten Grundstückseigentümer profitieren“, so Wild.
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08.03.2020