Pressemitteilung Nr. 52/19
Zu dem heute von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vorgelegten Monitoring–Bericht über die Umwandlungsverordnung erklärt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild:
„Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geht oft mit Eigenbedarfskündigung und dem daraus resultierenden Verlust der Wohnung oder erheblichen Mietsteigerungen einher. Deshalb ist die Umwandlungsverordnung, mit der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten unter Vorbehalt gestellt bzw. untersagt werden kann, zu begrüßen. Der Mieterverein forderte daher den Senat auf, die Umwandlungsverordnung Anfang 2020 um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Gleichwohl zeigt der Monitoring-Bericht aber auch eine bislang begrenzte Wirkung. Denn immer noch werden Jahr für Jahr auch in Milieuschutzgebieten tausende Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen, mit negativen Folgen für das städtebauliche Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten. Die 5.500 Umwandlungen in den 58 Milieuschutzgebieten des Jahres 2018 stellen fast die Hälfte aller in Berlin stattgefundenen Umwandlungen dar. Verantwortlich für die weiterhin hohe Anzahl von Umwandlungen in Milieuschutzgebieten ist eine Ausnahmeregelung, nach der die Umwandlung vom Bezirksamt zu genehmigen ist, wenn der Eigentümer sich verpflichtet, die Wohnung 7 Jahre lang nur an den Mieter zu veräußern. Fast 93 % aller Umwandlungen werden aus diesem Grund genehmigt. In sehr vielen dieser Fälle kaufen die Eigentümer die Mieter dann heraus und vermieten an einen kaufwilligen Haushalt mit hohem Einkommen. So wird letzendlich der Milieuschutz doch konterkariert. Deshalb fordert der MIeterverein die Bundesregierung auf, endlich diese Ausnahmeregelung des § 172 Abs. 4 Nr. 6 aus dem Baugesetzbuch zu streichen.
28.03.2022