Pressemitteilung Nr. 31/21
„Der Bundesrat hat dem Baulandmobilisierungsgesetz der Bundesregierung zugestimmt. Damit rückt ein berlinweiter Umwandlungsstopp von Miet- in Eigentumswohnungen näher“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Wir fordern den Berliner Senat auf, nun unverzüglich mit Inkrafttreten des Gesetzes eine Verordnung zur Bestimmung Berlins als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt zu erlassen, damit der besondere Genehmigungsvorbehalt zur Umwandlung wirksam werden kann. Darin soll auch gemäß der Ermächtigungsnorm festgelegt werden, dass der Genehmigungsvorbehalt für Wohngebäude mit mehr als 3 Wohnungen gilt.“
Der Berliner Mieterverein bedauert, dass in dem neuen Gesetz eine aus Sicht des Mietervereins in jeder Hinsicht unnötige Ausnahme vom Genehmigungsvorbehalt verankert wurde. Denn eine Genehmigung durch die Bezirksämter wäre zu erteilen, wenn „das Wohnungseigentum oder Teileigentum zur eigenen Nutzung an mindestens zwei Drittel der Mieter veräußert werden soll“.
Diese erforderlichen Willenserklärungen von Mieterinnen und Mietern unterliegen allerdings formellen Voraussetzungen. So bedarf es einer notariell beglaubigten Teilungserklärung, eines notariell beglaubigten Angebots des Verkäufers und einer notariell beglaubigten Annahmeerklärung der Mieterinnen und Mieter. „Wir gehen in Anbetracht dieser Voraussetzungen davon aus, dass die gesetzliche Ausnahmevorschrift kein Einfallstor für die Umgehung des Umwandlungsstopps wird. Das wäre sehr zu begrüßen“, so Wild. Allein seit 1991 wurden in Berlin mehr als 308.000 Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen umgewandelt, in 2020 waren es zuletzt 18.000 Wohnungen. Zu einer breiteren Eigentumsbildung trägt dies schon wegen der Kaufpreise von im Schnitt mehr als 4.000,- Euro pro Quadratmeter nicht bei. Lediglich 25-30 % der Eigentumswohnungen werden selbst von Eigentümerinnen Eigentümern genutzt. Viele Mieterinnen und Mieter in den umgewandelten Wohnungen hingegen leben ständig in der Angst, durch eine Eigenbedarfskündigung die Wohnung zu verlieren.
Ob die im Gesetz vorgesehenen Regelungen tatsächlich zu mehr Bauland für preisgünstigen Wohnungsneubau in Mehrfamilienhäusern führen, muss aber leider bezweifelt werden. Zwar gibt es ein paar verbesserte Eingriffsmöglichkeiten für die Kommunen, doch das Hauptproblem des auch durch Spekulation überteuerten Grund und Bodens wird nicht in Angriff genommen, obwohl der Bund hierfür die Zuständigkeit hat.
28.03.2022