Berlin will die Solarwende und fördert daher seit Februar diesen Jahres den Kauf von Steckersolargeräten für den Balkon. Das Programm richtet sich gezielt an Mieter. Doch bei Hochhäusern gibt es derzeit noch Hürden.
Grundsätzlich gilt: Bevor man eine solche Balkon-Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung installiert, muss die Zustimmung der Hausverwaltung eingeholt werden. Diese darf jedoch nicht ohne triftige Gründe verweigert werden. Anders sieht es bei Hochhäusern mit einer Traufhöhe oberhalb von 22 Metern aus. Hier muss nach der Berliner Bauordnung eine Baugenehmigung beantragt werden – und zwar vom Eigentümer. Der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Degewo war das offenbar zu aufwendig, weswegen sie in einem Fall aus Marzahn dem betreffenden Mieter die Erlaubnis verweigerte und ihn zum Rückbau der Minisolaranlage aufforderte. Andere Wohnungsbaugesellschaften verlangen von ihrer Mieterschaft, dass sie den Bauantrag selber stellen.
Beim Berliner Mieterverein hat man kein Verständnis für diese Haltung. „Gerade die Städtischen müssen doch eine Vorreiterinnen-Rolle einnehmen, statt Steine in den Weg zu legen“, kritisiert Geschäftsführer Sebastian Bartels. Er fordert eine Änderung der absurden Vorschrift. Für die gebe es bei allem Verständnis für die besonderen Anforderungen in Sachen Sicherheit und Brandschutz bei Hochhäusern keine nachvollziehbaren Gründe. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung prüft derzeit Möglichkeiten der Verfahrensvereinfachung.
Für alle, die unterhalb der 22-Meter-Linie wohnen, gilt indessen weiter, dass das Anbringen eines Minikraftwerkes vom Land Berlin mit 500 Euro bezuschusst wird. Der Antrag muss bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden. Ohne Zustimmung der Maßnahme durch die Vermieterin fließt leider kein Geld.
Jens Sethmann
www.ibb-business-team.de/steckersolargeraete/
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22.03.2023