Auch wenn in der Silvesternacht die gesetzliche Nachtruhe nicht streng geahndet wird, sollte im Rahmen des Rücksichtnahmegebots gegenüber den Nachbarn zu später Stunde die Partymusik leiser gestellt werden.
Dringt ein Silvesterknaller von außen in die Wohnung, ist für die Regulierung des entstandenen Schadens zu unterscheiden: Die Gebäudeversicherung des Vermieters muss nur für die Schäden am Gebäude inklusive der Fenster und Türen aufkommen. Beschädigtes Eigentum des Mieters wird hingegen nicht ersetzt. Hier bleibt – sofern der Verursacher des Schadens nicht greifbar ist – nur die Schadensregulierung über eine Hausratsversicherung. Bei einem Mitverschulden reguliert die Versicherung nur zu einem Teil. Daher sollten Mieter in der Silvesternacht Fenster und Dachluken geschlossen halten und keine brennbaren Gegenstände auf dem Balkon lagern.
Verursachen Partygäste Schäden im Haus, muss der Mieter sich in der Regel dieses Verschulden zurechnen lassen und für eine Regulierung gegenüber dem Vermieter aufkommen.
07.10.2020