Der Berliner Mietspiegel 2017 wurde am 19. Mai 2017 veröffentlicht und ist maßgeblich für die Überprüfung aller Mieterhöhungsverlangen, die den Mietern nach dem Erhebungsstichtag (1. September 2016) zugegangen sind.
Auch wenn Mieterhöhungsverlangen, die den Mietern nach dem 1. September 2016 zugegangen sind, noch mit dem Berliner Mietspiegel 2015 begründet worden sind, wird für die Überprüfung der Mieterhöhung ausschließlich der Berliner Mietspiegel 2017 herangezogen (vgl. LG Berlin vom 7.11.2014 – 65 S 527/13 -). Auch die Gerichte werden im Fall eines Rechtsstreits über die Miethöhe den Berliner Mietspiegel 2017 anwenden, der die aktualisierte Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten in der Stadt darstellt.
07.10.2020