Ferienzeit bedeutet Urlaubszeit. Wer auf Reisen geht, lässt seine Wohnung unbewohnt zurück. Worauf sollte man achten, um sorglos den Urlaub genießen zu können?
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, die Wohnung zu nutzen, die eigenen vier Wände dürfen also (nicht nur) während des Urlaubs unbewohnt bleiben. Wer einen Wohnungswächter während des Urlaubs bei sich wohnen lassen will, kann das bis zu 6 Wochen tun.
Der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Ersatzschlüssel während der Abwesenheit. Allerdings ist zu empfehlen, einen Ersatzschlüssel bei einem Bekannten oder einem Nachbarn zu hinterlegen und den Vermieter hierüber zu informieren, damit im Fall eines Schadens in der Wohnung der Zutritt ermöglicht ist. Andernfalls kann sich der Vermieter bei Gefahr im Verzug, also wenn ein erheblicher Schadenseintritt droht, Zutritt zu der Wohnung verschaffen.
Sinnvoll ist es auch, jemanden zu bitten, den Briefkasten regelmäßig zu leeren, da überfüllte Briefkästen auf die Abwesenheit hinweisen und Einbrecher anlocken könnten.
Vor der Abreise sollten sämtliche Fenster geschlossen werden, um Schäden durch Unwetter aber auch Einbrüchen vorzubeugen.
Weitere Informationen zum Thema Urlaub und Wohnung:
BMV-Info 75: Urlaubstipps für Mieter
Ferienvorbereitung: So geht es sicher in den Urlaub
07.10.2020