In Berlins Milieuschutzgebieten sind im Jahr 2016 deutlich weniger Mietwohnungen in Einzeleigentum umgewandelt worden. Der Senat sieht darin einen Erfolg der Umwandlungsverordnung.
In c ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen seit März 2015 genehmigungspflichtig und wird nur noch ausnahmsweise erlaubt. In den 34 Milieuschutzgebieten, die es im Jahr 2016 gab, sind 3166 Wohnungen umgewandelt worden.
Dass in Milieuschutzgebieten überhaupt noch Wohnungen umgewandelt werden, liegt an einer Ausnahme im Gesetz: Wenn sich ein Hauseigentümer verpflichtet, die Wohnungen sieben Jahre lang an niemand anders als die Mieter zu verkaufen, muss ihm die Aufteilung des Hauses in Einzeleigentum genehmigt werden. Mit dieser Regelung werden Mieter rausgekauft und das Verbot umgangen. Der Berliner Mieterverein verlangt daher vom Bundesgesetzgeber eine Abschaffung dieser Regelung.
Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher hält die Umwandlungsverordnung in den Milieuschutzgebieten für ein wichtiges Instrument, um Mieter vor Verdrängung durch Entmietung und kostentreibende Modernisierungen zu schützen. „Es ist daher unser ausdrückliches Ziel, die Anzahl der Milieuschutzgebiete auch im kommenden Jahr weiter zu erhöhen“, so Lompscher. Mittlerweile gibt es in sieben Berliner Bezirken insgesamt 42 Milieuschutzgebiete mit rund 647.000 Einwohnern.
Jens Sethmann
22.04.2019