Das Land Berlin hat ein neues Förderprogramm für Wohnungsmodernisierungen aufgelegt. Dabei werden die Mietsteigerungen gedeckelt.
Erstmals seit 2001 hat Berlin wieder ein Wohnungsmodernisierungsprogramm. Mit 52 Millionen Euro aus dem SIWANA-Topf („Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds“) können in den kommenden Jahren bis zu 11.500 Mietwohnungen modernisiert werden. „Damit haben wir im Land Berlin endlich wieder ein sehr gut ausgestattetes Landesförderprogramm, das dafür sorgt, dass Klimaschutz und Sozialverträglichkeit nicht gegeneinander ausgespielt werden“, erklärt Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher. Die Förderung soll sicherstellen, dass bei Sanierungen sowohl Mieter- als auch Umweltschutzbelange berücksichtigt werden.
Eigentümer bekommen einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Darlehenssumme, wenn sie in den geförderten Wohnungen für 15 Jahre Mietpreis- und Belegungsbindungen eingehen. Mieter profitieren von einem reduzierten Mietanstieg nach Modernisierung. Im Bindungszeitraum ist der Mietpreisanstieg auf bis zu vier Prozent innerhalb von zwei Jahren begrenzt. Zusätzlich können Mieter in Härtefällen, wenn sie die Miete nach Modernisierung nicht mehr tragen können, einen Mietzuschuss zur Abfederung der Modernisierungsumlage beantragen.
„Es war höchste Zeit“, sagt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). Der BMV hatte dieses Programm schon seit Jahren gefordert. „Allerdings ist der Erfolg des Programms unter den aktuellen Rahmenbedingungen kein Selbstläufer.“ Aufgrund der niedrigen Bauzinsen und der enormen Mietsteigerungsmöglichkeiten, die das Gesetz erlaubt, dürften viele Eigentümer die Förderung verschmähen. Daran ändert auch die kürzlich leicht abgesenkte Umlage der Modernisierungskosten auf die Miete nichts.
Da ein großer Teil des modernisierungsbedürftigen Wohnungsbestandes in Milieuschutzgebieten liegt, möchte der BMV hier nachhelfen: „Wir empfehlen den Bezirksämtern, in den Abwendungsvereinbarungen zum Vorkaufsrecht bei energetischen Maßnahmen die Verpflichtung zur Inanspruchnahme der mietreduzierenden Fördermittel vorzusehen“, so Wild. Wer also als Hauskäufer nicht möchte, dass das Bezirksamt ihm seine Immobilie per Vorkaufsrecht wegschnappt, sollte sich demnach nicht nur verpflichten, auf Eigentumsumwandlung und Luxusmodernisierung zu verzichten, sondern sich auch verpflichten, bei Modernisierung öffentliche Förderung mit den dazugehörigen Sozialbindungen zu nutzen.
Auch der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) findet die neue Förderung „notwendig und richtig“. Um dem Programm zu mehr Erfolg zu verhelfen, hat BBU-Vorstand Maren Kern eine andere Idee: „Es könnte beispielsweise im Milieuschutzgebiet die Inanspruchnahme der Förderung mit einer Genehmigung von Modernisierungen ohne weitere Auflagen verbunden werden.“
Jens Sethmann
25.01.2019