Im Jahr 2020 wurden deutlich mehr Mietwohnungen in Einzeleigentum umgewandelt als zuvor. Ex-Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel hat sich zuversichtlich gegeben, dass die neue Berliner Verordnung diesen Trend stoppt.
In Berlin sind im Jahr 2020 insgesamt 19.200 Wohnungen umgewandelt worden – über 50 Prozent mehr als 2019. Selbst in den Milieuschutzgebieten sind die Umwandlungszahlen kräftig gestiegen: von 5600 auf 8600. Das zeigt der Jahresbericht 2020 zur Umwandlungsverordnung, der im Dezember 2021 vom Senat vorgestellt wurde.
Die seit 2015 geltende Verordnung stellt Umwandlungen in Milieuschutzgebieten unter Vorbehalt. Die Bezirksämter müssen Umwandlungen allerdings genehmigen, wenn der Eigentümer zusagt, die Wohnungen sieben Jahre lang nur den Mietern zum Kauf anzubieten. Nahezu 100 Prozent der genehmigten Umwandlungen werden mit dieser Ausnahme begründet. Tatsächlich gekauft haben seit 2015 nur 85 Mieterinnen und Mieter ihre Wohnung – bei 41.050 in diesem Zeitraum umgewandelten Wohnungen ist das ein Anteil von 0,2 Prozent. Der große Rest wird nach Ablauf der Sieben-Jahre-Frist auf dem Immobilienmarkt angeboten.
Als Gründe, warum Eigentümer 2020 verstärkt auf Umwandlung setzten, nennt der Bericht politische Maßnahmen wie die Einführung des Mietendeckels, die Verlängerung der ursprünglich bis 2020 befristeten Umwandlungsverordnung und die damals auf Bundesebene diskutierte generelle Einschränkung von Umwandlungen auf angespannten Wohnungsmärkten. Mit anderen Worten: Man wollte vorher noch Kasse machen.
Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz und der dazugehörenden Berliner Verordnung gilt seit Oktober 2021 in ganz Berlin für bestehende Wohngebäude mit mehr als fünf Wohnungen eine Genehmigungspflicht für Umwandlungen. „Eine richtige Entscheidung“, meinte der mittlerweile aus dem Amt geschiedene Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel. „Wir gehen davon aus, dass wir dank der neuen Regelungen einen deutlichen Rückgang des Umwandlungsgeschehens erleben werden.“
Jens Sethmann
Jahresbericht 2020 zur Umwandlungsverordnung:
29.01.2022