Studium, Ausbildung, Job, Heirat oder einfach der Wunsch, sich von den Eltern „abzunabeln“: Es gibt viele Gründe, aus dem Elternhaus auszuziehen. Doch dieser Schritt wird heutzutage deutlich später vollzogen als noch vor einigen Jahrzehnten. Nach einer Studie des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2007 sind junge Frauen den Männern dabei etwas voraus: Mit 22 Jahren lebten 42 Prozent von ihnen noch bei den Eltern, mit 30 Jahren fünf Prozent, mit 40 Jahren sind es gerade noch ein Prozent. Bei den Männern hingegen lebten mit 22 Jahren noch 62 Prozent im Elternhaus, mit 30 Jahren 14 Prozent und mit 40 Jahren immerhin noch vier Prozent. Frauen heiraten im Durchschnitt auch früher als Männer: mit knapp 30 Jahren nämlich, Männer hingegen erst jenseits der 33.
Das Statistische Bundesamt vermutet: „Die langen Ausbildungszeiten dürften mit dazu geführt haben, dass Kinder in Deutschland das Elternhaus immer später verlassen.“ Denn in dieser Zeit ist das Geld meist knapp. Wer hingegen ein Studium anfängt – im Wintersemester 2008/2009 allein in Berlin immerhin 18665 junge Leute -, ist in der Regel schon ein paar Jahre älter und zieht oft schon vor oder im ersten Semester in ein Studentenwohnheim, eine WG oder eine eigene Wohnung.
Wann immer der Zeitpunkt für die erste eigene Wohnung gekommen ist, tun sich viele Fragen auf. Wie findet man eine geeignete Unterkunft? Wo kann man vergleichsweise günstig wohnen? Worauf muss ich bei der Besichtigung achten? Was hält der Mietvertrag an Fallstricken bereit?
Das MieterMagazin-Spezial erläutert in vier Schritten den Weg in die ersten eigenen vier Wände.
Die erste eigene Wohnung bedeutet Freiraum – und finanzielles Neuland. Deshalb sollte man sich als ersten Schritt einen Überblick über die Kosten verschaffen, die plötzlich auf einen zukommen. Wer weiß schon, wie hoch die Wohnnebenkosten im Schnitt sind, wie viel Geld für Strom und wie viel für den Telefonanschluss fällig werden? Reicht das Geld für eine eigene Wohnung oder ist doch eher einem Zimmer zur Untermiete oder in einer Wohngemeinschaft der Vorzug zu geben?
Wer vor der Suche nach der ersten eigenen Wohnung einen Budgetplan aufstellt, blickt leichter durch: Wie viel Geld habe ich? Wie viel Geld brauche ich jeden Monat? Gibt der Staat was dazu, wie viel zahlen die Eltern? Habe ich die Möglichkeit, jobben zu gehen? Was habe ich an Ersparnissen zur Verfügung? Einmalige und regelmäßige Posten werden am besten getrennt voneinander aufgeschrieben.
In Wohnungsanzeigen ist oft nur von der sogenannten Nettokaltmiete die Rede. Dadurch erscheint eine Wohnung erstmal deutlich preiswerter als sie tatsächlich ist. Prinzipiell kommen die Wohnnebenkosten dazu. Sie sind in den letzten Jahren enorm gestiegen und werden deshalb nicht ohne Grund als „zweite Miete“ bezeichnet.
Unter www.stadtentwicklung.berlin.de ist aufgelistet, wie viel Berliner Haushalte durchschnittlich für welche Nebenkosten zahlen. Dies sollte ein erster und wichtiger Anhaltspunkt sein. Denn Vorsicht: Werden die Betriebskostenvorschüsse zu niedrig angesetzt, droht womöglich am Ende eine deftige Nachzahlung.
Strom und erforderlichenfalls Gas müssen separat gezahlt werden, und zwar direkt an den jeweiligen Versorger. Es rechnet sich, mehrere Anbieter miteinander zu vergleichen.
Bei manchen Wohnungen sind die Gebühren für einen Kabelanschluss in der Miete enthalten. Hier heißt es: Nachfragen beim Vermieter. Wer einen Fernseher oder ein Radiogerät besitzt, muss außerdem GEZ-Gebühren bezahlen. BAföG-Empfänger und einige andere Personengruppen können sich jedoch von den Rundfunkgebühren befreien lassen.
Mehr Infos unter www.gez.de/.
Wer viel telefoniert und im Internet surft, für den lohnt sich möglicherweise eine (Doppel-)Flatrate. Denn zur üblichen monatlichen Grundgebühr für den Anschluss kommen noch die Telefoneinheiten beziehungsweise Nutzungsentgelte für das Internet hinzu. Flatrates gibt es bei einigen Anbietern sogar fürs Telefonieren mit dem Handy. Die Deutsche Telekom bietet unter anderem BAföG-Empfängern einen speziellen Tarif an.
Wer in Berlin nur seinen zweiten Wohnsitz anmeldet, muss eine Abgabe zahlen: die Zweitwohnungssteuer. Hintergrund ist, dass Berlin wie auch einige andere Städte im Rahmen des Länderfinanzausgleichs nur für jeden „echten“ Hauptstadtbewohner Geld bekommt, nicht aber für Bewohner, die hier nur ihren zweiten Wohnsitz angemeldet haben.
So viel zu den regelmäßigen Kosten. Bleiben die einmaligen.
Meist verlangt der Vermieter eine Kaution als Sicherheit, falls der Mieter seinen vereinbarten Pflichten nicht oder nicht vollständig nachkommt. Bestehen keine berechtigten Forderungen des Vermieters, bekommt der Mieter die Kaution nach dem Auszug zurück. Sie darf höchstens drei Monatskaltmieten betragen (und damit auch keine Betriebskostenvorauszahlungen enthalten) und darf nach dem Gesetz in drei Raten gezahlt werden. Hinterlegt wird die Kaution üblicherweise in Form einer Barkaution oder eines „verpfändeten Sparbuchs“.
Wurde eine Kaution vereinbart, dürfen Vermieter keine zusätzliche Mietbürgschaft verlangen, sei es von den Eltern oder von sonst jemand. Bei Genossenschaftswohnungen wird neben der Kaution noch ein oder mehrere Genossenschaftsanteile fällig.
Und was man beim allerersten Kassensturz auch nicht vergessen darf: Auch der Umzug, das Renovieren und die Erstausstattung der Wohnung oder des Zimmers kosten Geld.
Kristina Simons
Zu den Wohnnebenkosten zählen zum Beispiel die Kosten für
- Heizung
- (Warm-)Wasser und Abwasser
- Müllabfuhr
- Straßenreinigung
- Grundsteuer
- Hauswart
- Gebäudereinigung
- Licht im Treppenhaus (Allgemeinstrom)
GEZ-Gebühren
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird zum größten Teil durch Gebühren finanziert. Sie werden nicht nur für Fernseher und Radio fällig, sondern auch für Computer mit Radio- oder Fernsehkarte und sogar für Mobiltelefone mit Radioempfang. Dabei reicht es, die Geräte „zum Empfang bereit“ zu halten, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
Die Zweitwohnungssteuer wird jedes Jahr fällig und macht in Berlin fünf Prozent der Nettokaltmiete aus. Wer seinen Zweitwohnsitz nicht meldet und vom Finanz- oder Meldeamt dabei ertappt wird, muss die Steuer und ein Bußgeld nachzahlen.
Bei der Barkaution wird dem Vermieter der Kautionsbetrag bar überreicht oder auf sein Konto überwiesen. Der Vermieter legt das Geld auf einem Sonderkonto an.
Beim „verpfändeten Sparbuch“ wird der Kautionsbetrag auf ein Konto und den Namen des Mieters angelegt und dieses an den Vermieter verpfändet.
Wann müssen die Eltern zahlen?
Bei minderjährigen Kindern ist die Sache eindeutig: Sie sind unterhaltsbedürftig und Eltern müssen Verpflegung und Unterkunft sicherstellen. Laut Gesetz dürfen Eltern aber selbst bestimmen, in welcher Form sie ihrem (unverheirateten) Kind Unterhalt gewähren, egal ob minder- oder volljährig. „Das bedeutet, dass sie verlangen können, dass ein Kind zu Hause wohnen bleibt“, erklärt Norbert Bierbach, Fachanwalt für Familienrecht.
Auch volljährige Kinder haben grundsätzlich nicht das Recht, auf Kosten der Eltern eine eigene Wohnung anzumieten, so Bierbach. Für Studenten oder Auszubildende gilt jedoch: Wird der gewünschte Studiengang oder Ausbildungsplatz nur an einem Ort fernab des Elternhauses angeboten, dann muss der Betroffene dort auch wohnen können. Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern eine ihren Anlagen und Fähigkeiten entsprechende Berufsausbildung zu finanzieren. Das gilt auch für minderjährige Auszubildende. Studenten mit eigenem Haushalt haben Anspruch auf zurzeit 640 Euro, abzüglich des Kindergeldes, da dies ohnehin dem Kind zusteht. Von dem Geld der Eltern muss der Jugendliche allerdings alle Aufwendungen inklusive die für das Wohnen bestreiten. „Eventuelle Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz muss ein Student aber stets vorrangig in Anspruch nehmen und das mindert in der Höhe des gezahlten Betrages seinen Anspruch“, so Bierbach. Auch bei Gewalt in der Familie haben Jugendliche das Recht auf eine eigene Bleibe und Unterhaltsansprüche an ihre Eltern. „Ein Generationenkonflikt oder der Wunsch nach Selbstverwirklichung reichen hingegen nicht aus“, so Bierbach.
ks
Hier hilft „Vater Staat“
Wer einen Wohnberechtigungsschein (WBS) hat, kann eine öffentlich geförderte Sozialwohnung anmieten. Diese ist allerdings inzwischen nicht unbedingt mehr günstiger als eine Wohnung auf dem frei finanzierten Markt. Außerdem sind bestimmte Einschränkungen zu beachten: Einzelpersonen haben Anspruch auf eine Einzimmerwohnung. Zum Teil machen die Wohnungsämter aber Ausnahmen und auch Alleinstehende können dann eine 1,5- oder Zweizimmerwohnung mieten, wenn diese nicht mehr als 50 Quadratmeter Wohnfläche aufweist. Wer volljährig ist und dessen jährliches Einkommen 16800 Euro nicht überschreitet, kann bei den Wohnungsämtern der Bezirke einen WBS beantragen. Dieser ist immer für ein Jahr gültig.
Infos und einen Antrag gibt es auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Er wurde zum 1. Januar 2009 erhöht. Ob und in welcher Höhe man Wohngeld bekommt, hängt von der Miethöhe, der Haushaltsgröße und dem Gesamteinkommen ab. Das lässt sich beispielsweise prüfen unter www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwo.shtml.
Wer BAföG, Berufsausbildungshilfe (BAB) oder Sozialleistungen wie ALG II bekommt, hat übrigens grundsätzlich keinen Wohngeldanspruch.
ks
Die Entscheidung, sich selbstständig zu machen, ist gefallen – auch finanziell steht dem nichts im Wege. Jetzt kommt der nächste Schritt: die Suche nach der passenden Unterkunft.
Eine erfolgreiche Wohnungssuche beginnt damit, dass man sich klarmacht, was genau man sucht: Eine eigene kleine Wohnung? Ein Zimmer im Studentenwohnheim? Eine Wohngemeinschaft? Alle Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Bei der Entscheidung spielen neben finanziellen Erwägungen auch eigene Vorlieben eine Rolle.
Studenten bevorzugen oftmals die Wohngemeinschaft. Sie bietet viele Vorteile: Die Kosten für Telefon, Wasser, Strom, Heizung und Internetanschluss werden mit den Mitbewohnern geteilt. Ein WG-Zimmer ist je nach Größe und Lage in Berlin schon ab 120 Euro Miete im Monat zu haben. Nicht zu vernachlässigen ist der soziale Aspekt dieser Wohnform: Gerade für diejenigen, die neu in der Stadt sind und noch nicht so viele Leute kennen, bietet sich durch eine WG die Möglichkeit, schnell Anschluss zu finden. Es ist ratsam, sich seine neuen potenziellen Mitbewohner gut anzusehen und schon vorab Dinge zu klären, die das Zusammenleben vereinfachen. Dazu gehört zum Beispiel ein Putzplan.
Bei der Gestaltung eines Wohngemeinschaftsvertrages zwischen Vermieter und Mieter gibt es zwei Möglichkeiten:
Einer der Wohngemeinschaftsbewohner wird Hauptmieter mit allen Rechten und Pflichten und vermietet die einzelnen Zimmer zur Untermiete. Der Vermieter muss der Untervermietung zugestimmt haben. Nur der Hauptmieter haftet gegenüber dem Vermieter für die Miete. Nachteil: Die anderen WG-Bewohner sind vom Hauptmieter abhängig. Zieht er aus, haben sie keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter das Mietverhältnis fortsetzt. Andererseits haftet der Hauptmieter allein für die finanziellen Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Alle Bewohner sind als Mieter im Vertrag festgehalten. Vorteil: Der Vermieter kann nur der WG als Ganzes kündigen, nicht einem einzelnen Mitbewohner. Nachteil: Das Mietverhältnis kann nur gemeinsam beendet werden und jeder Mitbewohner haftet gesamtschuldnerisch für die Miete, sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Falls Zimmer zwischenzeitlich leer stehen, müssen alle dafür aufkommen. Empfehlenswert ist folgende Klausel im Mietvertrag: „Der Wechsel einer Vertragspartei ist im Mietverhältnis jederzeit möglich, bei unverzüglicher Angabe des ausscheidenden und des neu einziehenden Mieters.“
Beratung hierzu bietet der Berliner Mieterverein (Beratungsangebote des BMV).
Nützliche Adressen für die WG-Suche:
www.wg-gesucht.de,
www.studenten-wg.de.
Eine Alternative zur WG ist für Studenten das Wohnheim. In Berlin liegen die Mietpreise für Wohnheim-Zimmer zwischen 100 und 250 Euro pro Person inklusive Nebenkosten. Insgesamt gibt es rund 10.000 Plätze in fast allen Bezirken der Stadt. Vom kleineren Wohnheim in grüner Stadtrandlage bis zum sanierten Plattenbau ist alles vorhanden. In einigen Anlagen ist es auch möglich, gemeinsam mit Freunden eine Wohnung zu beziehen. Die Bewerbung erfolgt über das Studentenwerk Berlin. Achtung: Die Plätze sind sehr begehrt und man sollte sich frühzeitig vor Semesterbeginn bewerben.
Adresse: www.studentenwerk-berlin.de/wohnen.
Eine eigene Wohnung ist die teuerste Variante. Man muss nicht nur die Miete mit sämtlichen Nebenkosten alleine tragen, sondern auch für die Einrichtung sorgen. Vor allem bei Elektrogeräten wie Waschmaschine und ähnlichem kann das schnell ins Geld gehen. Der große Vorteil der eigenen vier Wänden ist, dass man tun und lassen kann, was man möchte – solange man die Nachbarn nicht stört. Morgendliche Warteschlangen vor dem Bad entfallen ebenso wie Berge von Schmutzgeschirr von den lieben Mitbewohnern.
Man sollte sich rechtzeitig, etwa zwei bis drei Monate vor dem gewünschten Umzugstermin, mit dem Wohnungsmarkt am Wunschort vertraut machen.
Tipp: Studenten, die ihr Studium zum Wintersemester aufnehmen, können anderen Wohnungsbewerbern zuvorkommen, wenn sie schon gegen Ende des vorherigen Sommersemesters mit der Suche beginnen. Denn das ist ein Zeitpunkt, zu dem viele Studenten aus höheren Semestern umziehen.
Für die Suche eignen sich Internet-Wohnungsbörsen, Anzeigen in den lokalen Tageszeitungen und Stadtmagazinen sowie Wohnungsvermittlungen, zum Beispiel von den Fachhochschulen und Universitäten.
Je klarer das eigene Suchprofil, desto einfacher die Suche. Am besten, man überlegt sich vorher, was die neue Bleibe unbedingt haben muss (zum Beispiel einen guten Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz, so dass der Weg zur Uni oder zur Arbeit nicht zu umständlich wird). Auch was wünschenswert ist (etwa ein Balkon, Parkett) gehört ins Suchprofil. Daraus entwickelt man einen Fragenkatalog, den man beim Telefonat mit dem Vermieter abarbeiten kann. So spart man sich Wege zu Wohnungen, die sowieso nicht in Frage kommen.
„Im Vergleich zu anderen deutschen Groß- und Universitätsstädten ist die Lage am Wohnungsmarkt in Berlin günstig“, sagt David Eberhart vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU). Allerdings zeichne sich auch in Berlin bei bestimmten Wohnungen eine Verknappung ab. Gerade für junge Menschen in der Ausbildung ist es schwierig, günstig an eine der begehrten Altbauwohnungen in zentralen Stadtlagen und sogenannten „Szenevierteln“ wie etwa dem Bergmann-Kiez in Kreuzberg oder in Teilen von Prenzlauer Berg zu kommen.
Laut eines Berichts des Wohnungsunternehmens GSW beträgt die Durchschnittsmiete in Berlin 6 Euro pro Quadratmeter. In Stadtrandbezirken wie Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Spandau oder Treptow-Köpenick liegen die Mieten teilweise darunter. Aber auch in weniger beliebten Innenstadtbezirken wie Wedding, Neukölln oder Tempelhof lassen sich bei entsprechendem Suchaufwand noch große und günstige Wohnungen finden. Der bei jungen Menschen beliebte Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verzeichnete allerdings im letzten Jahr die höchsten Mietpreisanstiege.
Sina Tschacher
Zu den größten Internet- Wohnungsbörsen zählen Immoscout 24, Immowelt und Immonet.
In Berlin sind die größten Stadtmagazine „zitty“ und „tip“. Sie erscheinen alle zwei Wochen am Kiosk.
Ein Fragenkatalog kann beispielsweise folgende Punkte enthalten:
- Wie ist die Wohnung aufgeteilt, gibt es ein Durchgangszimmer?
- In welchem Stock liegt sie?
- Gibt es Einkaufsmöglichkeiten und/oder Kitas in der Nähe?
- Wie ist die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz?
- st eine Einbauküche vorhanden?
Wohnungsunternehmen: Auf Aktionen achten!
Einige Wohnungsunternehmen bieten Studenten, Auszubildenden und jungen Familien besonders günstige Angebote. So bietet zum Beispiel die GSW mit ihrer Aktion „Studentenfutter“ Studenten und Auszubildenden eine sogenannte Miet-Flatrate an. Darin sind die Miete inklusive Nebenkosten, eine DSL- und Telefon-Flatrate für drei Jahre, das Jahresabo einer Tageszeitung und ein Baumarkt-Gutschein enthalten. Die Miet-Flatrate kostet für Wohnungen zwischen 30 und 40 Quadratmetern 279 Euro im Monat.
Die Gesobau bietet Auszubildenden und Studenten im Wedding Nettomieten ab 3 Euro pro Quadratmeter und bis zu drei Jahre eine feste Grundmiete.
Auch die Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin bietet Azubis und Studenten in Hohenschönhausen ermäßigte Mieten. Eine Einzimmerwohnung ist ab 180 Euro zu haben: www.neues-berlin.de.
tsc
Die Welt jenseits des Internets
Der Vorteil von Internet-Wohnungsbörsen ist, dass man seine Suche nach bestimmten Kriterien filtern kann und eine Auswahl an möglicherweise passenden Angeboten regelmäßig per E-Mail geschickt bekommt. Hinzu kommt: Fast immer sind mehrere Fotos, manchmal auch ein Grundriss der Wohnung beigefügt. So erhält man bereits einen ersten Eindruck von der Wohnung. Dennoch sollte man die Suche nicht auf das Internet beschränken, sonst geht man vielleicht an seiner Traumwohnung vorbei: Viele private Vermieter ziehen nach wie vor die klassische Anzeige im Immobilienteil vor. Am besten fährt man mehrgleisig. Ein guter Fundort, besonders für Wohngemeinschaften, sind die schwarzen Bretter an den Hochschulen. Ratsam ist es auch, direkt bei den Wohnungsbaugesellschaften anzurufen und nach aktuellen Angeboten zu fragen. Bei einigen Gesellschaften kann man sich auf eine Liste setzen lassen und wird benachrichtigt, sobald eine passende Wohnung frei wird.
tsc
Neu in Berlin?
Eine neue Wohnung in einer fremden Stadt zu finden ist nicht so leicht. Wer keine Bekannten hat, bei denen er etwas länger unterkommen kann, für den bietet es sich an, zunächst ein möbliertes Zimmer zur Zwischenmiete zu suchen. Von dort aus kann die Suche nach der neuen festen Bleibe in Ruhe erfolgen. Möblierte Zimmer zur Zwischenmiete findet man zum Beispiel über:
www.zwischenmiete.de, www.wg-gesucht.de,
www.studenten-wg.de.
Ein Blog für Neuberliner mit vielen Ratschlägen ist http://berlinforbeginners.de.
tsc
Das Wohnungsangebot liegt vor. Jetzt heißt es: besichtigen, auswählen und vertragliche Details aushandeln.
Eine Wohnungsbesichtigung ist im Grunde eine Art Vorstellungsgespräch. Der potenzielle Mieter schaut sich die Wohnung an und der Vermieter schaut sich seinen potenziellen Mieter an. Ordentliche, saubere Kleidung macht schon mal einen guten Eindruck. Wichtig ist ein sicheres, freundliches Auftreten.
In der Regel zeigt der Makler oder Hausverwalter die Wohnung, gelegentlich auch der Vormieter oder der Hauswart. Man sollte das künftige Domizil sehr genau inspizieren. „Am besten nimmt man eine zweite, erfahrene Person mit, denn vier Augen sehen nun mal mehr als zwei“, empfiehlt Rechtsanwältin Karin Manske.
Empfehlenswert ist auch eine Checkliste mit Eigenschaften, die die Wohnung aufweisen sollte, zum Beispiel:
- Ist sie hell genug?
- Ist der Verkehrslärm erträglich? (Vorsicht bei Sonntags-Besichtigungen!)
- Ist sie renovierungsbedürftig? (in diesen Fällen möglichst ein oder zwei Monate Mietfreiheit aushandeln)
- Sind Mängel erkennbar? „Vor allem bei schlecht isolierten Dachgeschossen ist Schimmel ein Riesenproblem, auch die Heizkosten sind oft extrem hoch“, weiß Rechtsanwalt Luther. Sein Rat: Nase auf bei der Besichtigung! „Riecht es modrig, deutet das auf Schimmel hin.“
Vor der endgültigen Zusage sind zudem folgende Dinge zu klären:
- Ist der Vermieter damit einverstanden, dass man mit Freund oder Freundin einziehen will?
- Wer vorhat, unterzuvermieten, sollte gleich mit offenen Karten spielen. Am besten: eine personenungebundene Untermieterlaubnis vereinbaren.
- Ist Tierhaltung erlaubt?
- Sollen Einrichtungsgegenstände in der Wohnung verbleiben? Ist ein Abstand zu zahlen?
- Wird eine Maklergebühr verlangt? (maximal 2 Monatsnettomieten)
- Ist die Miete angemessen? Manchmal ist der Vermieter zu einem Preisnachlass bereit, freundliches Nachfragen schadet nicht!
Unter www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/ kann man checken, ob die geforderte Miete ortsüblich ist.
Natürlich möchte auch der Vermieter wissen, mit wem er es zu tun hat. Meist bekommt man im Anschluss an die Wohnungsbesichtigung einen Fragebogen in die Hand gedrückt. Klar, dass da gefragt wird, wie viel man verdient und wer in die Wohnung einziehen will. Aber wieso soll man angeben, ob man gern Parties feiert oder ob man schwul ist? Keine Sorge: bei solch indiskreten Fragen darf man ruhig schwindeln.
Fast immer wird außerdem eine sogenannte Schufa-Selbstauskunft verlangt. Ein solcher Nachweis, dass man keine Schulden hat, kostet 7,60 Euro. Wer die Wohnung haben will, muss dieses Papier wohl oder übel beschaffen. Näheres dazu unter www.schufa.de, Telefon 030-700 910.Manchmal wird bei Wohnungsinseraten eine schriftliche Bewerbung verlangt. Größere Wohnungsbaugesellschaften haben solche Formulare auf ihrer Website. Ansonsten sollte man folgende Angaben machen:
- Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen wollen (auch Haustiere erwähnen)
- Beruf und Einkommen (zum Beispiel Gehalt, Bafög, Arbeitslosengeld)
- Familienstand
- bei Blanko-Bewerbungen: Größe und maximale Miethöhe der gesuchten Wohnung,
- ußerdem Extra-Wünsche (Balkon und ähnliches)
- Adresse und Telefonnummer
- Kopie des Personalausweises, Einkommensnachweis und Schufa- Selbstauskunft
Wer zum ersten Mal eine Wohnung anmietet, sollte das erwähnen – häufig wird nämlich eine Bescheinigung verlangt, dass man beim letzten Vermieter keine Schulden hat („Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“).
Tipp: Bei Bewerbungen per Post einen frankierten Rückumschlag beilegen.
Wie geht es nun weiter, wenn eine Zusage für die Wohnung vorliegt? In der Regel schlägt der Vermieter einen Termin zum Vertragsabschluss in seinem Büro vor. Spätestens bei dieser Gelegenheit sollte man festgestellte Mängel in der Wohnung ansprechen. „Viele Mieter sehen über kleinere Mängel hinweg und fallen dann aus allen Wolken, wenn sie beim Auszug dafür geradestehen müssen“, weiß Rechtsanwältin Karin Manske. Auch wenn eine fehlende Tür oder ein Riss im Waschbecken gar nicht stören – solche Dinge sollten unbedingt in einem Übergabeprotokoll als Anlage zum Mietvertrag festgehalten werden. Wer hingegen will, dass die Schäden auch in Ordnung gebracht werden, muss das im Protokoll auch so formulieren. Erst einmal einziehen und später reklamieren geht nämlich nicht. Eine Ausnahme bilden verdeckte Mängel, die man vor dem Einzug gar nicht erkennen konnte, etwa eine schlecht funktionierende Heizung. Und für den Fall, dass der Vermieter ein Übergabeprotokoll ablehnt: vor Einzug gemeinsam mit zwei Personen (keine Verwandten oder Mitmieter!) ein Mängelprotokoll erstellen und von diesen Zeugen unterschreiben lassen. Nützlich sind auch Fotos.
Häufig lässt der Vormieter Einbauten wie Hängeböden oder ein Hochbett in der Wohnung. „Vielen ist gar nicht klar, dass der Vermieter bei Auszug verlangen kann, dass sie alles entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen müssen“, sagt Anwältin Karin Manske. Daher sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden, dass man nicht zum Rückbau verpflichtet ist.
Sind all diese Dinge geklärt, geht es an die Unterzeichnung des Mietvertrages. Dieses wichtige Schriftstück sollte auf keinen Fall nach flüchtigem Durchlesen unterschrieben werden. „Es ist üblich, den Vertrag mit nach Hause zu nehmen und in Ruhe zu prüfen – drängt der Vermieter zur Eile, ist das ein schlechtes Zeichen“, warnt Anwalt Hans Luther. Ist der Vertrag erst einmal unterschrieben, gibt es kein Zurück. Gut beraten ist, wer den Vertrag in einer Beratungsstelle des Berliner Mietervereins überprüfen lässt
(Beratungsangebote des BMV).
Hier wird vor allem auf folgende Punkte geachtet:
- Miethöhe: Ist die Nettomiete (ohne Nebenkosten) angemessen? Gibt es eine Staffelmietvereinbarung? (Muss nicht in jedem Fall nachteilig sein.)
- Betriebskosten- und Heizkostenvorschüsse: Vorsicht vor Lockvogel-Angeboten! Oft sind die Vorschüsse viel zu niedrig angesetzt.
- Welche Kündigungsfristen werden vereinbart? Am günstigsten ist meist ein unbefristeter Mietvertrag, der mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden kann. Vorsicht bei Kündigungsausschlüssen: In der festgelegten Zeit ist eine Vertragsbeendigung ausgeschlossen. Ist es ein Zeitmietvertrag? Dann endet das Mietverhältnis automatisch.
- Um welche Art von Wohnung handelt es sich? Achtung bei Eigentumswohnungen von Einzeleigentümern – hier kann unter Umständen Eigenbedarf als Kündigungsgrund geltend gemacht werden.
Und noch etwas: für alle Fragen und Probleme rund um das Mietverhältnis ist der Berliner Mieterverein der richtige Ansprechpartner. Verlassen Sie sich nicht auf die Auskünfte selbsternannter Experten in Internetforen.
Birgit Leiß
Wer untervermieten will, egal ob an die Lebensgefährtin oder an einen Fremden, braucht dafür die schriftliche Untermieterlaubnis des Vermieters. Oft hat man aber einen Anspruch darauf. Aber: Der Grund muss nach dem Mietvertragsabschluss entstanden sein.
Geld zu verlangen, nur damit die Wohnung freigemacht wird (Abstand), ist gesetzlich verboten. Allerdings darf sich der ausziehende Mieter die Umzugskosten ersetzen lassen. Eine Ablöse für Möbel oder Einbauten ist erlaubt, Wucherpreise für Sperrmüllmobiliar nicht!
Kleine Mietrechtskunde: Was man wissen sollte
Eine wichtige Pflicht des Mieters ist die pünktliche Zahlung der Miete – in der Regel muss sie am dritten Werktag eines Monats bezahlt sein. Schon wenn der Rückstand den Betrag von einer Monatsmiete übersteigt, droht eine fristlose Kündigung. Wenn man sich ansonsten an Hausordnung und Vertrag hält (keine wummernden Bässe in der Nacht, keine unerlaubte Untervermietung!), gibt es nur noch eine Möglichkeit der Kündigung: Eigenbedarf. Mieterhöhungen darf der Vermieter nicht nach Lust und Laune verschicken, sondern er muss gesetzliche Vorgaben einhalten.
Pflicht des Vermieters ist es, Haus und Wohnung in Ordnung zu halten und Schäden zu beseitigen. Wenn der Boiler kaputt ist, muss der Mieter nicht den Handwerker rufen, sondern eine schriftliche Mängelmeldung mit Fristsetzung an Hausverwaltung oder Vermieter schicken. Ein Musterschreiben ist zu finden unter www.berliner-mieterverein.de (Infoblatt Nr. 12). Darüber hinaus kann bei Mängeln die Miete gemindert werden.
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Was nach dem Einzug wichtig ist
Die neue Adresse ist beim Bürgeramt anzumelden. Außerdem: Radio und Fernseher bei der GEZ anmelden. Vordrucke gibt es bei allen Banken. Eine Hausratversicherung springt ein, wenn Ihr Mobiliar bei einem Einbruch oder Brand beschädigt wird. Ebenso empfehlenswert: eine Haftpflichtversicherung. Sie ersetzt Schäden an fremdem Eigentum, etwa wenn durch die eigene Waschmaschine die Wohnung des Nachbarn unter Wasser gesetzt wird.
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Ist der Vertrag unterschrieben, steht als nächstes der Einzug an. Und dann kommt der angenehme Teil: das behagliche Einrichten.
Bevor man einziehen kann, muss oft erst noch der Pinsel geschwungen werden. Zwar darf der Vermieter vom neuen Mieter nicht verlangen, dass dieser schon beim Einzug streicht, doch oft ist eine Renovierung unvermeidlich, damit man sich in den neuen Räumen wohlfühlt. Ist die Wohnung sehr heruntergekommen, sollte man unbedingt vor Vertragsabschluss mit dem Vermieter verhandeln. Häufig erlässt dieser dem neuen Mieter im Gegenzug für eine umfassende Renovierung einige Monatsmieten. Bei der Farbgebung ist der Mieter in seiner Gestaltung frei. Allerdings kann der Vermieter verlangen, dass zum Beispiel dunkelrot gestrichene Wände beim Auszug wieder weiß übermalt werden.
Um es sich nicht gleich mit den neuen Nachbarn zu verscherzen, sollte man beim Renovieren auf die Ruhezeiten achten.
Alle Einrichtungen, die dem normalen Wohnen dienen, darf der Mieter anbringen. Er muss sie beim Auszug aber wieder entfernen, wenn der Vermieter das verlangt. Auch eventuell durch den Ausbau entstandene Beschädigungen muss der Mieter beim Auszug wieder beseitigen. So muss etwa ein selbstverlegter Teppichboden nach dem Auszug wieder so entfernt werden, dass keine Klebereste zurückbleiben. Umgekehrt kann der Vermieter verlangen, dass Einrichtungen in der Wohnung bleiben. Er muss dem Mieter dann aber eine angemessene Entschädigung zahlen.
Anders sieht es aus bei baulichen Veränderungen. Diese Arbeiten bedürfen immer der vorherigen Erlaubnis des Vermieters. Im Streitfall muss der Mieter beweisen, dass er die Zustimmung des Vermieters hatte. Deshalb sollte man sich das Einverständnis des Vermieters immer schriftlich geben lassen.
Am billigsten ist der „Do it yourself“-Umzug – also Freunde und Bekannte zusammentrommeln und je nach Größe des eigenen Haushalts einen Lkw mieten. Einen Pritschenwagen gibt es in Berlin schon ab 2,50 Euro pro Stunde. Am Wochenende ziehen die meisten Leute um, daher den Wagen rechtzeitig reservieren. Umzugskartons, Gurte und Decken kann man bei Speditionen leihen oder kaufen. Sie bieten oft auch gut erhaltene, gebrauchte Kartons an, die etwas billiger als neue sind. Die Kartons sollten sorgsam beschriftet werden, so dass die Umzugshelfer gleich wissen, welche Kiste in welchen Raum gehört.
Nichts ist nerviger und ungemütlicher, als wochenlang auf gepackten Kisten zu hocken. Wer sich in seiner neuen Bleibe schnell wohlfühlen möchte, sollte mit dem Auspacken und Einrichten nicht allzu lange warten. Gut dran ist, wer die Räume schon vor dem Einzug vermessen und sich überlegt hat, wo welche Möbel hin sollen. Wer einen Raum sowohl als Arbeits-, als auch als Schlafzimmer nutzen muss, kann die Bereiche mit Raumteilern voneinander abgrenzen. Pflanzen und Blumen sorgen nicht nur für eine heimelige Atmosphäre, sondern auch für ein gesundes Raumklima, da sie Schadstoffe aus der Luft filtern.
Sina Tschacher
Meistens sind die Ruhezeiten in der Hausordnung festgelegt. Aber auch, falls das nicht der Fall ist, sind Ruhezeiten zu beachten. Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. In Berlin legt das Landes- Immissionsschutz- Gesetz die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr sowie die Sonn- und Feiertage als Ruhezeiten fest.
Unter Einrichtungen versteht man Dinge, die der Mieter zur besseren und bequemeren Nutzung fest mit der Wohnung verbunden hat: beispielsweise Bodenbeläge, Warmwasser-Boiler, extra eingepasste Wandschränke.
Eine bauliche Veränderung ist jede Veränderung der Bausubstanz, also etwa ein Wanddurchbruch, das Errichten einer neuen Wand oder das Verlegen von Parkett.
Die Waschmaschine besser nicht vom Trödler
Für die erste Wohnung müssen es nicht gleich teure Designermöbel sein. Oft lohnt es sich, im Bekanntenkreis zu fragen, ob jemand etwas zu „vererben“ hat. Wer gerne stöbert, ist auf Flohmärkten richtig. Auch Wohlfahrtsverbände und das Deutsche Rote Kreuz unterhalten Möbelhallen mit günstigen Angeboten. Gut erhaltene Möbel und andere Gebrauchsgegenstände, die für den Sperrmüll zu schade sind, werden über den Tausch- und Verschenkmarkt der Berliner Stadtreinigungsbetriebe an Interessenten weitergegeben
(www.bsr-verschenkmarkt.de).
Alte Elektrogeräte fressen viel Strom. Besser ist es daher, in großen Elektromärkten nach Neuware Ausschau zu halten, die kleinere Schäden hat. Schon Kratzer auf dem Lack sorgen für einen kräftigen Preisnachlass.
Zu guter Letzt sind Anzeigenblätter wie die „Zweite Hand“ und Online-Plattformen wie Ebay oder Kijiji eine gute Fundstelle für billige Möbel.
tsc
Weitere Informationen: Broschüre „Geld sparen beim Umzug“, herausgegeben vom Deutschen Mieterbund, erhältlich für 5 Euro beim Berliner Mieterverein oder im Internet unter www.mieterbund.de.
MieterMagazin 1+2/09
Das lesen Sie in diesem Artikel
Schritt eins
Der Kassensturz
Money, Money, Money …
Schritt zwei
Die Wohnungssuche
Was darf es sein?
Schritt drei
Die Anmietung
Der Teufel steckt im Detail
Schritt vier
Einziehen und Einrichten
Sweet home
alle Grafiken:
Julia Gandras
24.05.2023