Der Kampf der Mieter aus der Siedlung am Steinberg („Kleinkleckersdorf“) ist vor Gericht weiter erfolgreich. Kürzlich hat der Bundesgerichtshof den äußerst weitgehenden Umbauplänen ihres Eigentümers einen Riegel vorgeschoben.
Es geht um 38 Reihenhäuschen in Tegel. In dem vorliegenden Fall war – neben den üblichen Modernisierungsmaßnahmen wie Wärmedämmung, Heizungseinbau und ähnliches – unter anderem eine Terrasse, eine neue Treppe sowie ein Wintergarten mit Durchbruch zur neu entstehenden Wohnküche geplant. Die Nettomiete hätte sich dadurch vervierfacht. Das MieterMagazin berichtete mehrfach über den Fall, zuletzt in Ausgabe 3/17 („Siedlung am Steinberg – Vertragsklausel sorgt für Etappensieg“).
Im November entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Mieter die angekündigten Modernisierungsmaßnahmen nicht dulden müssen, weil dadurch der Charakter der Mietsache völlig verändert werde (BGH vom 21. November 2017 – VIII ZR 28/17).
Die Hinzufügung neuer Räume, die Veränderung des Grundrisses und der Abriss einer Veranda mit Anlegung einer neuen Terrasse seien keine bloße Verbesserung der Mietsache, sondern würden etwas völlig Neues entstehen lassen, befand das Gericht. Es handele sich daher nicht um eine Modernisierung im Sinne des Gesetzes. Beim Berliner Mieterverein begrüßte man die Klarstellung des Bundesgerichtshofs: „Wir haben erwartet, dass der BGH seine schon 1972 geäußerte Bewertung solcher umfassender Modernisierungen nicht revidiert“, so BMV-Geschäftsführer Reiner Wild.
„Ein schönes Urteil, das uns natürlich freut“, meint Hartmut Lenz, einer der langjährigen Mieter aus der denkmalgeschützten Siedlung. Doch der Eigentümer, die „Am Steinberg Entwicklungsgesellschaft mbH“ lässt nicht locker und verklagt die Mieter weiter auf Duldung. Noch im Dezember wurde vor Gericht eine abgespeckte Modernisierungsankündigung vorgelegt. „Der Eigentümer will nicht gewinnen, sondern uns vergraulen“, sagt Lenz. Einige seien bereits ausgezogen: „All die Jahre mit an den Haaren herbeigezogenen Abmahnungen, Kündigungen und Gerichtsterminen zerren an den Nerven, viele halten diese Belastung nicht mehr aus.“
Birgit Leiß
27.02.2018