Diesen Termin sollte man sich dick im Kalender eintragen oder ihn rechtzeitig neu vereinbaren: Das Ablesen der Heizungsdaten muss jeder Mieter ermöglichen. Wer nicht selbst vor Ort ist, kann eventuell Nachbarn bitten, den Ableser in die Wohnung zu lassen. Wer ihn einfach vor der Tür stehen lässt, riskiert Kosten und eine ungünstige Schätzung.
„Leider habe ich Sie nicht angetroffen“, steht auf dem Zettel im Briefkasten – und das ist ärgerlich. Denn wer den angekündigten Termin des Heizungsablesers verpasst, kann für eine weitere Anfahrt zur Kasse gebeten werden. Aus einem Mietverhältnis ergibt sich die Pflicht, den Ablesedienst einmal jährlich in die Wohnung zu lassen. Die Daten sind notwendig, damit später eine ordnungsgemäße Nebenkostenrechnung erstellt werden kann.
Der Termin muss aber mindestens 10 bis 14 Tage vorher angekündigt werden, damit Mietern genug Zeit bleibt, erforderlichenfalls eine andere Verabredung mit der Firma zu treffen. Für die braucht es triftige Gründe: Urlaub, Krankenhausaufenthalt oder eine nicht zu verschiebende dienstliche Verpflichtung beispielsweise. Anspruch auf einen Termin an einem Samstag haben auch Berufstätige nicht. Behelfen kann man sich möglicherweise dadurch, dass man einem vertrauenswürdigen Nachbarn für die Zeit der Ablesung die Wohnungsschlüssel anvertraut. Wer sich nicht kümmert und Termine mehrmals aus eigenem Verschulden verstreichen lässt, muss es sich schließlich auch gefallen lassen, dass sein Verbrauch geschätzt wird – womöglich zu seinem Nachteil.
Weil es gerade in großen Mietshäusern immer schwierig ist, alle Bewohner zu erreichen, lassen mehr und mehr Vermieter Geräte einbauen, die per Funk abgelesen werden können. Solche Technik ist allerdings auch eine Wohnwertverbesserung und führt damit zu einer Mieterhöhung. Dulden muss der Mieter den Austausch trotzdem, selbst wenn die alten Erfassungsgeräte für Heizwärme und Warmwasser noch funktionstüchtig sind, entschied der Bundesgerichtshof (BGH vom 28. September 2011 – VIII ZR 326/10).
Rosemarie Mieder
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29.02.2020