Die Mietminderungen, die sechs Mietparteien der Calvinstraße 21 vorgenommen haben, sind rechtmäßig. So entschied im Februar das Amtsgericht Tiergarten. Die Mieter haben damit einen ersten Etappensieg im Kampf gegen die Luxussanierung ihres Hauses gewonnen.
Seit Jahren wohnen die Mieter der Calvinstraße 21 in Moabit auf einer Baustelle. Der Eigentümer, die Terrial GmbH, hat auf dem benachbarten Eckgrundstück einen Luxusneubau hochgezogen sowie das Nachbarhaus Calvinstraße 20 aufwendig saniert und um zwei Etagen aufgestockt. Baulärm, Dreck, Gerüste vor den Fenstern und ein provisorischer Hauseingang gehören bis heute zum Alltag der Mieter. Einer Mieterin wurden gar die Fenster der Küche und des Badezimmers skrupellos zugemauert (Das MieterMagazin berichtete in Ausgabe 1+2/2012, Seite 10, Jens Sethmann: „Terrial-Luxussanierung: Mauer vorm Kopf“).
Die sechs Mietparteien haben darum ihre Mietzahlungen um bis zu 20 Prozent gekürzt. Der Eigentümer wollte das nicht hinnehmen und kündigte den Mietern wegen der angeblich ausstehenden Mietzahlungen. Das Amtsgericht entschied nun, dass die Mietminderungen gerechtfertigt sind. Damit sind die Chancen der Räumungsklagen, über die das Gericht im April entscheidet, auf null gesunken.
Als nächster Schritt muss die Eigentümerklage auf Duldung der geplanten Modernisierung abgewehrt werden. Die Terrial will im Haus Calvinstraße 21 den gleichen luxuriösen Standard schaffen wie im Nachbargebäude und hat den Mietern enorme Mieterhöhungen um fast fünf Euro pro Quadratmeter angekündigt. Mieteranwalt Christoph Müller, der die Mietervereinsmitglieder vertritt, will nun seinerseits in die Offensive gehen: „Wir werden eine Klageerweiterung auf Wiederherstellung der Fenster einreichen.“
Eine schlechte Figur macht in dem Konflikt das Bezirksamt Mitte, das den offensichtlich rechtswidrigen Zustand einfach hinnimmt. Bäder und Küchen ohne natürliche Belichtung und ohne Entlüftungsmöglichkeit sind ein klarer Verstoß gegen die Bauordnung. Baustadtrat Carsten Spallek ließ eine Anfrage des MieterMagazin unbeantwortet.
Jens Sethmann
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MieterMagazin 4/12
Der Eigentümer wird mit seinen Räumungsklagen nicht durchkommen
Foto: Sabine Münch
03.01.2018