Der Streit um den Verkauf ehemals kommunaler Wohnungen in der Karl-Marx-Allee an die Deutsche Wohnen geht weiter. Das Landgericht bestätigte im April eine Einstweilige Verfügung, mit der der Kauf von 150 Wohnungen gestoppt wird.
Die Deutsche Wohnen kann den Block F-Nord (zwischen Kino Kosmos und Frankfurter Tor) vorerst nicht kaufen. Die ehemalige Eigentümerin WBF, heute Teil der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft WBM, hatte im Januar eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die am 5. April gerichtlich bestätigt wurde. Es bestehe die Gefahr, dass die Vorkaufsrechte der Mieter oder der WBF vereitelt werden könnten – so die Begründung des Gerichts.
In den Blöcken C-Nord, C-Süd und D-Nord hat rund die Hälfte der 675 Mieter das Vorkaufsrecht für ihre Wohnungen genutzt und sie mit Hilfe der Investitionsbank Berlin ohne finanzielles Risiko in die Hände der städtischen Gewobag übergeben.
Dieses Modell des „gestreckten Erwerbs“ könnte eventuell auch im Block F-Nord greifen. Die jetzige Verwalterin Predac versucht dies zu verhindern, indem sie die bereits erfolgte Aufteilung des Hauses in einzelne Eigentumswohnungen im Grundbuch wieder rückgängig machen will. In diesem Fall wäre strittig, was mit dem Vorkaufsrecht der Mieter passiert.
Ob die symbolträchtigen „Arbeiterpaläste“ an der Karl-Marx-Allee an die börsennotierte Deutsche Wohnen gehen oder in den sicheren Hafen einer kommunalen Gesellschaft zurückkehren, wird sich wohl erst in späteren Gerichtsverfahren entscheiden.
Jens Sethmann
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