Seit mehr als einem Dreivierteljahr prüft Innensenator Andreas Geisel (SPD) die Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Die Initiatoren werden ungeduldig.
Auf der Internetseite des Volksbegehrens läuft eine Uhr: „278 Tage, 23 Stunden, 11 Minuten, 54 Sekunden lässt uns Senator Geisel schon hängen und prüft und prüft, ob er den Volksentscheid zulässt.“ Die Initiatoren hatten im April 2019 begonnen, Unterschriften für die Vergesellschaftung profitorientierter Wohnungsunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen zu sammeln. Die rund 240.000 betroffenen Wohnungen sollen in Gemeineigentum überführt werden. Im Juni übergaben sie 77.000 Unterschriften an den Senat, dreimal mehr als erforderlich.
Seither prüft die Innenverwaltung. „Grundsatz: Sorgfalt vor Schnelligkeit“, erklärt Martin Pallgen, Sprecher der Senatsverwaltung für Inneres. „Dies gilt umso mehr bei einer so komplexen Materie wie Enteignungen.“ Eine abschließende Stellungnahme liege noch nicht vor, lediglich ein vorläufiges Ergebnis, das noch abgestimmt werden müsse.
„Wir erwarten eine klare Entscheidung zu unserem Volksbegehren“, heißt es von Seiten der Initiative. „Direkte Demokratie darf nicht länger verhöhnt werden.“
Währenddessen hat die Gegen-Volksinitiative „Neue Wege für Berlin“ Ende März 67.000 Unterschriften an das Abgeordnetenhaus übergeben. Der wirtschaftsnahe Verein möchte, dass jährlich 12.500 bezahlbare Wohnungen gefördert werden, bezeichnet Enteignungen als „Irrweg“ und lehnt den Mietendeckel ab. Diese Volksinitiative zwingt das Abgeordnetenhaus zwar, sich mit dem Anliegen zu befassen, mündet aber nicht in einem verbindlichen Gesetz, wie es das Deutsche-Wohnen-Volksbegehren beabsichtigt.
Jens Sethmann
Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“: www.dwenteignen.de
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